Fallen Einbauküchen unter die Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung?

Küchenschäden sind ärgerlich - besonders, wenn du nicht weißt, welche Versicherung den Schaden übernimmt.

Stell’ dir folgendes Szenario vor: Ein Rohrbruch setzt deine gesamte Küche unter Wasser. Nicht nur deine Schränke und der Laminatboden sind komplett aufgeweicht, auch dein Geschirrspüler und der schicke Kaffee-Vollautomat lassen sich nicht mehr einschalten. So ärgerlich! Und noch viel ärgerlicher, wenn du keinen Plan hast, welche deiner Versicherungen dich nun aus der Patsche zieht.

In diesem Artikel klären wir alle relevanten (Versicherungs-)Fragen rund um die spannende Welt der Küchen. Das sind die Themenbereiche, die wir abdecken:

Was genau ist eine Einbauküche?

Halt’ dich fest: Die „Einbauküche”, die du dir im Möbelgeschäft à la Ikea oder XXXLutz kaufst, ist eigentlich gar keine richtige Einbauküche (Say whaat?!) – jedenfalls nicht, wenn’s um deine Versicherung geht.

In den meisten Fällen handelt es sich stattdessen um eine „eingebaute” Küche, auch Anbauküche genannt. Und was genau ist jetzt der Unterschied, fragst du dich.

Die eingebaute Küche, aka Anbauküche, definiert 

In der Regel wählst du, wenn es sich um eine eingebaute Küche handelt, das bestehende Küchenmodell im Küchengeschäft aus. Anschließend stimmst du die Küche auf deine Bedürfnisse ab, und diese wird – nunja – eingebaut. Du wählst die Einzelteile aus, beispielsweise die Art der Hängeschränke, die Form des Waschbeckens und die Anzahl der Schubladen vs. Fächer. Außerdem wird die Küche an die Länge und Breite deines Küchenraums angepasst. All dies ändert jedoch nichts daran, dass du hierfür eine Vorlage des Küchenstudios nutzt, worin sich die Anbauküche von der wahren Einbauküche unterscheidet (mehr dazu in ein paar Sek!). 
Ein weiterer Knackpunkt ist, dass du die angepasste (Anbau-)Küche leicht selbst ausbauen – oder ausbauen lassen –  kannst. Dadurch nimmst du sie bei deinem nächsten Wohnungsumzug relativ einfach mit in die neue Bude (Zauberwort: umzugsfähig). Ob die Küche dann in den Space deiner neuen Wohnung passt, ist natürlich eine ganz  andere Frage.

Einbauküche

So sieht die festverbaute Einbauküche aus

Eine Einbauküche, aka festverbaute Küche, ist wesentlich mit den Innenwänden deiner Wohnung, also dem Wohngebäude an sich, verbunden. Du kannst sogar so weit gehen, dass die beiden quasi ineinander übergehen, wodurch du die Wände der Wohnung und die Einbauküche als eine Einheit betrachtest. Wieso ist das so? Diese Art von Küche wurde ganz individuell angefertigt und auf deinen Wohnraum und dessen Maße angepasst. Sie wird dementsprechend nicht einfach mal so aus einer Sammlung an Vorlagen ausgewählt.

Aus diesem Grund kannst diese Küchenart auch nicht ohne Probleme ausbauen und woanders hin mitnehmen. Eine Montage ist schon möglich, aber nur unter extremem Wertverlust deiner Küche. Sie ist so sehr mit deiner Wohnung verbunden, dass sie eigentlich nirgendwo anders ein neues Zuhause finden kann. 

Und wie machen sich diese Unterschiede bemerkbar, wenn’s zu deiner Versicherung kommt?

Wird deine Küche von der Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung abgedeckt?

Eventuell hast du nach der Aufzählung der wesentlichen Unterschiede schon eine vage Ahnung davon, welche Versicherung für welche Küchenart gilt. Wir wollen dich nicht weiter auf die Folter spannen: Deine eingebaute Küche, die du bei einem Umzug mitnehmen kannst, ist unter der Hausratversicherung abgedeckt, während die festverbaute Einbauküche als Bestandteil des Gebäudes in den Einzugsbereich deiner Wohngebäudeversicherung fällt!

Disclaimer: Wir gehen im Fall beider Küchen davon aus, dass diese Teil deiner Sachen sind, also, dass du sie besitzt. Auf Szenarien, in denen die Küche deinem:deiner Vermieter:in gehört, gehen wir später noch genauer ein.

Hier ein kurzes Recap dazu, was die beiden Versicherungen in der Regel abdecken: 

  • Die Hausratversicherung deckt alle deine Sachen ab, die sich normalerweise in deinem Zuhause befinden (aka dein Hausrat), und die dir gehören. Darunter fallen alle bewegliche Dinge, also alles, was du bei einem Umzug mit in die neue Bude nehmen würdest. Um ein paar Beispiele zu nennen: Dein Lieblingssessel, alle Anziehsachen, der Retro-Plattenspieler, dein Schmuck und deine Elektrogeräte sind Teil deines Hausrats und werden somit von deiner Hausratpolice geschützt.
  • Die Gebäudeversicherung schützt alles, was fest als Teil deiner Wohnung verbaut ist, also einer  Wohnung, die du auch besitzt. Darunter fallen einerseits die Gebäudebestandteile, wie deine Wände, Böden und Fenster, und andererseits fest eingebaute Wohnungsbestandteile wie beispielsweise die Heizungen. Falls du die Wohnung mietest, ist es Job von Vermieter:innen, sich eine Versicherung für ihr Wohngebäude zu sichern.

Mal abgesehen davon, dass beide Versicherungsarten unterschiedliche Dinge schützen (wie deine Klamotte vs. die Wände deines Zuhauses), sind die versicherten Schadensfälle sehr ähnlich. Schäden, die beispielsweise durch Feuer, Rauch, Sturm, Hagel oder Leitungswasser  (durch einen Rohrbruch oder undichte Geräte) verursacht wurden, fallen also entweder unter die Hausrat- oder alternativ die Gebäudeversicherung. Je nachdem, was genau zu Schaden gekommen ist.

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Dein Geschirrspüler, Kühlschrank und Co. – Gebäude- oder Hausratversicherung?

Auf den ersten Blick würde man denken, dass sich die Elektrogeräte so wie deine eingebaute, umziehbare Küche verhalten und ganz klar ein Fall für die Hausratversicherung sind. Man kann sie ja in der Regel leicht austauschen. Doch Spoiler-Alert: Ganz so einfach ist es nicht… wir bringen mithilfe von zwei verschiedenen Szenarien Licht ins Dunkel. 

Erstes Szenario: Deine Elektrogeräte wie dein Geschirrspüler und Kühlschrank sind Teil deiner Einbauküche, also der festverbauten Küche deiner Miet- oder Eigentumswohnung.

In diesem Szenario wird die Küche selbst, wie schon von uns beschrieben, von der Gebäudeversicherung gedeckt. Doch wie sieht’s aus mit deinem Geschirrspüler? Die Antwort ist nicht komplett schwarz-weiß, sondern hängt ganz vom jeweiligen Gebäudeversicherer ab. Es gibt Versicherer, die die Einbauküche plus alle Geräte als eine Einheit zählen. Für Elektrogeräte gilt in diesem Fall: Sie sind, genau wie die Küche selbst, unter der Wohngebäudeversicherung abgedeckt. Betrachtet dein Versicherer die Elektrogeräte jedoch nicht als Teil der Einbauküche (was übrigens häufiger der Fall ist), dann fallen sie unter die Hausratversicherung.

Check’ das auf  jeden Fall mal mit deinem Versicherer, sollte die Wohnung dir gehören. Oder wirf alternativ einen Blick in deine Versicherungspolice. Falls du zur Miete wohnst, kann dir ein Plausch mit deinem:deiner Vermieter:in Klarheit bringen.

Zweites Szenario: Deine Küche, samt Küchengeräte, ist „nur” eingebaut (aka umzugsfähige Küche).

Diesmal ist die Antwort ganz klar: Als Teil deiner eingebauten Küche fallen alle Elektrogeräte wie dein Geschirrspüler, Kühlschrank und Co. unter deine Hausratpolice – egal ob die Wohnung nun dir gehört oder deinem:deiner Vermieter:in.

Einbauküche Versicherung

Was passiert, wenn es zu Schäden an einer Küche gekommen ist, die deinem:deiner Vermieter:in gehört?

Du lebst in einer möblierten Mietwohnung, bei der die Küche Teil der offiziellen Einrichtung ist? Das bedeutet, dass diese noch immer deinem:deiner Vermieter:in gehört. Für deine monatliche Miete kannst du sie jedoch – so wie den Rest der Wohnung – mitbenutzen.

Durch dich verursachte Küchenschäden

Solltest du nun aus Versehen Milch auf dem Ceranfeld deines gemieteten Herds überkochen lassen, oder die Arbeitsplatte mit einem heißen Topf verbrühen (hallo riesiger Brandfleck!), springt in der Regel deine Privathaftpflichtversicherung für dich ein. 

Diese deckt durch dich verursachte Schäden an der Mietwohnung selbst, wie beispielsweise an den Böden und Fenstern ab. Schäden solcher Art nennen sich Mietsachschäden. Zusätzlich sind Schäden an den Einrichtungsgegenständen, die du mitmietest, wie Tisch und Sofa, bei manchen Versicherern mit abgesichert (psst, wie zum Beispiel bei Lemonade!).

Ob die Küche, die deinem:deiner Vermieter:in gehört und die du aus Versehen beschädigt hast, nun eine festverbaute Einbauküche oder alternativ nur eine eingebaute Küche ist, macht in diesem Fall keinen Unterschied. 

Schäden durch Abnutzung oder Verschleiß an der Mietwohnung – also welche, die dadurch entstehen, dass du die Wohnung ganz normal nutzt – sind übrigens in der Regel nicht vom Versicherer gedeckt. Und auch Glasbruch ist oft nicht mitversichert.

Schäden an der mitgemieteten Küche durch Leitungswasser, Feuer und Co.

Fällt deine mitgemietete, mit der Wand fest verschraubt Einbauküche beispielsweise einem Feuer zum Opfer, dann springt die Gebäudeversicherung der Vermieter:innen für den entstandenen Schaden ein. 

Kommt es jedoch zu Schäden, an der eingebauten (aka umzugsfähigen Küche), die dem:der Vermieter:in gehört – beispielsweise durch einen Rohrbruch – dann wird dieser von deiner  Hausratversicherung übernommen. Diese deckt in der Regel auch Dinge ab, die jemand anderem gehören, und die sich in deinem Zuhause befinden. 
Gut zu wissen: Alle Küchengeräte, die du der Einbauküche deiner gemieteten Wohnung noch nachträglich hinzugefügt hast, die also dir gehören, werden von deiner Hausratversicherung geschützt.

Die beschriebenen Versicherungsfälle im Überblick

Kurzes Recap: Ist von einer „Einbauküche” die Rede, dann meinen wir eine Küche, die fest mit der Wand verbunden ist. Schreiben wir hingegen „eingebaute Küche”, dann handelt es sich um eine umzugsfähige Küche (Synonyme: Anbauküche, Standard-IKEA-Küche).


Einbau- oder eingebaute Küche?


Wem gehört die Küche?Wem gehört das Zuhause?Schäden durch…In der Regel gedeckt durch diese Versicherungsart
Festverbaute EinbaukücheMirIch bin der:die Eigentümer:inLeitungswasser, Feuer etc.Meine Gebäudeversicherung
Eingebaute, umzugsfähige KücheMirIch bin der:die Eigentümer:inLeitungswasser, Feuer etc.Meine Hausratversicherung
Eingebaute, umzugsfähige KücheMirWohnung gehört dem:der Vermieter:inExterne Faktoren wie Leitungswasser in Form von Rohrbruch, Feuer etc.Meine Hausratversicherung
Festverbaute EinbaukücheVermieter:inWohnung gehört dem:der Vermieter:inExterne Faktoren wie Leitungswasser in Form von Rohrbruch, Feuer etc.Gebäudeversicherung der Vermieter:innen
Eingebaute, umzugsfähige KücheVermieter:inWohnung gehört dem:der Vermieter:inLeitungswasser wie einen Rohrbruch, Feuer (das nicht durch mich verursacht wurde) etc.Meine Hausratversicherung
Beide Küchenarten (Einbau- & eingebaute Küche)Vermieter:inWohnung gehört dem:der Vermieter:inMich, den:die Mieter:in (aus Versehen!)Meine Privathaftpflicht

So meldest du Küchen(-schäden) ganz easy bei Lemonade – Schritt für Schritt

First things first – lass’ uns kurz definieren, welche Schäden du bei uns melden kannst. Im Klartext: Schäden an deiner eingebauten Küche (#umziehbar) fallen unter deine Hausratversicherung, während Mietsachschäden, die du selbst der Küche möglicher Vermieter:innen zufügst, von deiner Privathaftpflichtversicherung abgedeckt werden.

Und so gehst du bei einer Schadenmeldung vor: 

  • Statte deiner Lemonade App einen Besuch ab und tippe auf die „Schaden melden”-Taste, um deinen Schaden einzureichen.
  • Lerne unseren Schadensexperten AI Jim kennen. Dieser überprüft in einem ersten Schritt deine Kontakt-Info und befragt dich anschließend zu den Details deines Schadensfalls. 
  • Nachdem du alle Fragen beantwortet hast (keine Angst, das dauert nur wenige Minuten!), wirst du um eine Bestätigung gebeten, dass alle deine Angaben der Wahrheit entsprechen. Außerdem wirst du daran erinnert, dass nicht in Anspruch genommenes Geld an die NGO geht, die du im Rahmen des Givebacks ausgewählt hast.
  • Jetzt ist es an der Zeit ein Video aufzunehmen, in dem du kurz erzählst, was genau passiert ist. 
  • Voilá – deine erste Schadensmeldung bei Lemonade war erfolgreich!

Gut zu wissen: Wenn du einen Schaden bezüglich deiner Küche bei Lemonade meldest, dann schauen wir nicht, ob du diese selbst eingebaut hast, oder das Ganze von einer Firma übernommen wurde. Was zählt, ist nur, dass du der:die stolze Besitzer:in deiner eingebauten (Anbau-)Küche bist. Wichtig: Festverbaute Einbauküchen fallen in der Regel nicht unter den Einzugsbereich unserer Hausratversicherung.

Wir decken automatisch Gegenstände bis zu 5.000 Euro unter deiner Hausratpolice ab. Hat deine Küche mehr als 5.000 Euro gekostet, musst du sie angeben und ganz easy von unserem Team bestätigen lassen. 

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Haben wir’s geschafft, alle deiner offenen Küchenfragen zu beantworten? Supi! Solltest du noch weitere Fragen rund um deine Lemonade Police haben, dann check’ gerne diesen Blogpost.

Alisa Sternheim-Hirsch

Alisa Sternheim-Hirsch arbeitet als Content Strategin bei Lemonade. Sie ist die stolze Absolventin eines BAs in Psychologie und eines MAs in Organizational Behavior. Alisa schreibt über das Thema Versicherung in verschiedenen Sprachen und brennt besonders für den Bereich Verhaltensökonomie.

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