Einfacher Diebstahl
Bei einfachem Diebstahl muss der:die Dieb:in kein Hindernis überwinden, um ungeschützte Sachen zu stehlen.
Bei einfachem Diebstahl muss der:die Dieb:in kein Hindernis überwinden, um ungeschützte Sachen zu stehlen.
Einfacher Diebstahl liegt vor, wenn der:die Dieb:in erstens kein Hindernis überwinden muss, um etwas zu stehlen und zweitens die zu stehlenden Dinge nicht gesichert oder verschlossen sind.
Fangen wir mit den guten Neuigkeiten an: Die Zahl der Diebstähle in Deutschland fällt und ist laut Statistik so niedrig wie seit 1987 nicht mehr. Das heißt aber noch lange nicht, dass gar nichts mehr geklaut wird. Außerdem: Diebstahl ist nicht gleich Diebstahl. Im Allgemeinen wird zwischen diesen drei Arten unterschieden:
1. Räuberischer Diebstahl aka Raub
Der:die Täter:in stiehlt etwas von dir, indem er:sie dir Gewalt androht oder sogar anwendet.
2. Einbruchdiebstahl/Schwerer Diebstahl
Einbrecher:innen müssen erst ein Hindernis überwinden, um Dinge zu klauen. Zum Beispiel: Er:sie muss ein Fenster zu deiner Wohnung aufbrechen, um deine Habseligkeiten zu stehlen – übrigens das Standard-Beispiel eines Einbruchdiebstahls.
3. Einfacher Diebstahl
Bei einfachem Diebstahl müssen die Täter:innen erstens kein Hindernis überwinden, um Dinge zu klauen und zweitens müssen diese Dinge nicht geschützt oder verschlossen gewesen sein.
Obwohl dich in keinem dieser Fälle eine direkte Schuld trifft, greift dein Versicherungsschutz nicht immer. Wann genau du auf deine Versicherung zählen kannst und welche überhaupt einspringt, findest du im nächsten Abschnitt heraus.
Generell sind Diebstähle bei Hausratversicherungen mitversichert. Das gilt für deine Wohnung, den Versicherungsort, aber auch wenn du unterwegs bist. Die sogenannte Außenversicherung (quasi eine Art „mobile Hausratversicherung“) deckt die Sachen ab, die du bei Freund:innen, im Büro oder im Hotelzimmer bei dir hast, wie Handy, Laptop und eventuell Bargeld – wirf dazu am besten einen Blick in deine Versicherungspolice, denn nicht alle Versicherer decken den (Einbruch-)Diebstahl von Bargeld ab.
Und jetzt die schlechten Nachrichten: Deine Hausratversicherung kommt nicht für alle Diebstähle auf. Während dir bei Einbruchdiebstahl oder Raub deine Sachen ersetzt werden oder du den Neuwert bzw. Wiederbeschaffungswert bis zur Versicherungssumme erhältst, gehst du bei einfachem Diebstahl leider leer aus. In diesem Fall sind deine Sachen einfach weg und du erhältst keinen Ersatz bzw. Schadensersatz. Say what?!
Der Grund dafür: Du hast grob fahrlässig gehandelt und dein Hab und Gut nicht ausreichend geschützt. Du hast also deine sogenannte Sorgfaltspflicht verletzt und deshalb muss dein Versicherer nicht für den Schaden aufkommen.
Lass uns das an zwei Beispielen verdeutlichen.
Beispiel 1
Du genießt die Sonne am Strand und gehst kurz ins Meer, um dich abzukühlen. Als du zurückkommst, ist dein Handy weg. Hierbei handelt es sich um „unbeaufsichtigtes Liegenlassen“ – die Diebe mussten also kein Hindernis überwinden, um deine Sachen zu stehlen.
Beispiel 2
Wir bleiben im Sommer. Deine Freund:innen laden dich zu einem kühlen Bierchen ein und du vergisst, das Schlafzimmerfenster zu schließen, bevor du gehst. Als du nach Hause kommst, sind deine liebsten Wertgegenstände weg: Fernseher, Schmuck, Laptop usw. Da das Fenster offen war und der Eindringling leicht in deine Wohnung konnte, handelt es sich um grobe Fahrlässigkeit deinerseits und damit besteht für deinen Versicherer keine Pflicht zur Versicherungsleistung.
Doch keine Panik: Auch bei einfachem Diebstahl gibt es die Möglichkeit, gewisse Risiken durch deine Hausratversicherung abzusichern.
Kurzes Recap: Bei einfachem Diebstahl greift deine Hausratversicherung nicht.
Eine Ausnahme sind Trickdiebstähle. Wenn du von Täter:innen vorsätzlich abgelenkt wurdest und sie sich daraufhin Zugang zu deiner Wohnung verschaffen und etwas stehlen, übernimmt deine Hausratversicherung in der Regel diesen Verlust.
Auch den Diebstahl deines Fahrrads kannst du bei manchen Versicherern für einen Mehrbetrag durch eine sogenannte Fahrradklausel abdecken lassen. Oder auch Wäsche, die du in deinem Garten zum Trocknen aufhängst.
Wichtig: Selbst wenn du diese Risiken mitversichern kannst, gibt es dabei oft eine sogenannte Entschädigungsgrenze, auch Sublimit genannt, die du in deinen Versicherungsbedingungen findest. Das heißt, dass dein Versicherer im Versicherungsfall nur die Kosten bis zu diesem festgelegten Betrag übernimmt.
Diese Risiken im Gegenzug für eine höhere Prämie zu versichern ist aber keine Pflicht und deshalb bietet auch nicht jeder Versicherer diese Möglichkeit an. Sprich deshalb am besten direkt mit deiner Versicherungsgesellschaft.
Bei Lemonade kannst du auf das Anti-Diebstahl Paket zählen: Füge es einfach beim Abschluss deiner Hausratversicherung oder auch noch nachträglich hinzu und schon sind deine Sachen, die normalerweise bei dir zu Hause sind (wie Handy, Laptop oder Fahrrad), auch unterwegs safe – selbst wenn du bis zu drei Monate die Welt entdeckst. Sollte tatsächlich etwas gestohlen werden, meldest du den Schadensfall einfach über die Lemonade App und schon erhältst du, nach der Bestätigung des Schadensfalls, den Neuwert/Wiederbeschaffungswert des Geräts – also der Betrag, den du für das brandneue Gegenstück bezahlen würdest.
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