Fahrlässigkeit
Fahrlässigkeit beschreibt unachtsame oder rücksichtslose Handlungen, die einer anderen Person oder einer Sache Schaden zufügen.
Fahrlässigkeit beschreibt unachtsame oder rücksichtslose Handlungen, die einer anderen Person oder einer Sache Schaden zufügen.
Fahrlässigkeit beschreibt das unachtsame oder rücksichtslose Handeln einer Person, durch das einer anderen Person oder einer Sache Schaden zufügt wird.
Im Versicherungswesen stellt Fahrlässigkeit eine sogenannte Verschuldensform dar. Das bedeutet, dass du als Versicherte:r (dazu zählen auch Mitversicherte wie Kinder, Partner:in, etc.) in einer bestimmten Situation nicht die objektiv erforderliche Sorgfalt oder Vorsicht aufgebracht hast und deshalb Personen oder Dinge zu Schaden gekommen sind. In anderen Worten: Du hast dich unbeabsichtigt falsch verhalten und damit einer anderen Person oder einer Sache Schaden zugefügt.
Unser Tipp: Frag’ dich immer: „Habe ich angemessene Sorgfaltspflichten eingehalten und alles Zumutbare unternommen, um mein Hab und Gut und die Personen um mich herum zu schützen?“ Dann bist du auf der sicheren Seite.
Sollte doch etwas passieren, kannst du dich auf eine Privathaftpflichtversicherung verlassen, denn sie deckt Schäden aufgrund von Fahrlässigkeit ab. Anders sieht es bei einer Hausratversicherung aus: Hier kommt die Schwere des Verschuldens ins Spiel. Manche Versicherer decken Schäden, die aus Fahrlässigkeit heraus entstanden sind, nicht immer ab und entscheiden im Individualfall. Doch dazu weiter unten mehr.
Tauchen wir zunächst tiefer in die Materie ein und gucken uns den Unterschied zwischen einfacher Fahrlässigkeit, grober Fahrlässigkeit und Vorsatz an.
Einfache Fahrlässigkeit
Einfache Fahrlässigkeit lässt sich auf Unachtsamkeit zurückzuführen, ganz nach dem Motto „kann ja mal passieren“.
Beispiel: Du bist bei deiner Oma zu Besuch und möchtest ihre Kristallschale sicher in der Vitrine verstauen. Genau in diesem Moment läuft dir ihre Katze vor die Füße, du stolperst und die Schale zerbricht in viele glitzernde Teilchen.
Grobe Fahrlässigkeit
Bei grober Fahrlässigkeit wird die Sorgfaltspflicht in besonders hohem Maße verletzt und dadurch ein Schaden verursacht – à la „du hättest wissen müssen, dass das passiert.”
Beispiel: Die Ampel steht auf Rot. Du bist im Stress, überquerst die Straße trotzdem und übersiehst ein näher kommendes Auto. Der:die Fahrer:in weicht dir aus und verletzt dabei ein:e Fahrradfahrer:in. Das Ergebnis deiner Nachlässigkeit: Bike hinüber, Auto beschädigt und der:die Fahrradfahrer:in hat einen gebrochenen Arm.
Vorsatz
Hier handelt man mit voller Absicht, wirft jegliche Sorgfaltspflichten über Bord und ist sich der Konsequenzen des eigenen Handelns voll und ganz bewusst.
Beispiel: Dein:e Ex hat ein brandneues Auto und eure Beziehung hat kein sehr schönes Ende genommen. Mit deinem Schlüssel zerkratzt du das kostbare Gefährt (Hallo failed Anger-Management!).
Handelst du wie in dem Beispiel beschrieben mit Vorsatz, wird kein Versicherungsunternehmen dir den Rücken freihalten!
Wenn du einen Schaden meldest, prüft dein Versicherer bzw. der:die Schadensachbearbeiter:in unter anderem, wie fahrlässig du gehandelt hast.
Beim Fall mit der Kristallschale und der einfachen Fahrlässigkeit wird deine Privathaftpflichtversicherung den Schaden komplett bzw. bis zu deiner Versicherungssumme übernehmen. Kann schließlich jedem mal passieren und war keine Absicht.
Die Sache mit der groben Fahrlässigkeit ist etwas komplexer: Während die Haftpflichtversicherung generell alle entstandenen Personen- und Sachschäden (bei einer Selbstbeteiligung von Null) bis zur festgelegten Versicherungssumme übernimmt, kann es sein, dass manche Anbieter von Hausratversicherungen den Betrag je nach Schweregrad der Fahrlässigkeit kürzen.
Wichtig: Check’ unbedingt in deiner Versicherungspolice, was dein Versicherungsunternehmen unter Fahrlässigkeit versteht und welche Fälle abgedeckt sind.
Lemonade macht übrigens keinen Unterschied zwischen Schäden, die du einfach oder grob fahrlässig verursacht hast und nimmt keine Kürzungen am zu zahlenden Betrag vor. Das gilt sowohl für die Hausrat- als auch für die Privathaftpflichtversicherung. Solltest du allerdings vorsätzlich gehandelt haben, ist der daraus entstandenen Schaden nicht abgedeckt und du musst jegliche Kosten selbst tragen.
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