Unterversicherungsverzicht

Beim Unterversicherungsverzicht kommt der Versicherer im Schadensfall — auch bei einer Unterversicherung — für Schäden bis zur gesamten Versicherungssumme auf.

Team LemonadeTeam Lemonade

Unterversicherungsverzicht (Say what?!) steht auf Liste der kompliziert-klingenden Versicherungsbegriffe ziemlich weit oben. Also, was verbirgt sich dahinter? 

Die Kurzform: Ist ein Unterversicherungsverzicht in deiner Versicherungspolice vermerkt, kommt der Versicherer in der Regel für jeden genehmigten Schaden innerhalb der Versicherungssumme zur vollen Höhe auf. Der Knackpunkt — er tut dies, ohne nachzuprüfen, ob deine Versicherungssumme den tatsächlichen Wert deiner Sachen abdeckt. Klingt zu gut um wahr zu sein? Check’ im nächsten Absatz, was genau die Voraussetzungen für den Unterversicherungsverzicht sind.

Unterversicherungsverzicht im Detail

Und jetzt die längere Version: Wenn du eine Hausratversicherung (oder alternativ Wohngebäudeversicherung) abschließt, musst du eine Versicherungssumme (den maximalen Geldbetrag, für den der Versicherer im Schadensfall aufkommt) festlegen. Die Standardberechnung der Versicherungssumme der Hausratpolice ist wie folgt: 

Versicherungssumme = Anzahl der Wohnfläche in x 650 

Mit dieser Berechnung kommst du für deine 80 Quadratmeter-Bude auf eine Versicherungssumme von 52.000 Euro (80 × 650). Wählst du nun diese Mindestversicherungssumme, wird dein Versicherer mit hoher Wahrscheinlichkeit einwilligen, den Unterversicherungsverzicht mit in die Police aufzunehmen. Denn dann ist die Wahrscheinlichkeit einer Unterversicherung mehr dazu im nächsten Absatz vergleichsweise gering.

Nochmal im Klartext: Der Unterversicherungsverzicht schützt dich in Schadensfällen, in denen du eine geringere Versicherungssumme gewählt hast, als deine Sachen tatsächlich wert sind (aka Unterversicherung). Sollte es nun zu einem Totalschaden kommen, überprüft deine Versicherung nicht, ob deine Sachen möglicherweise unterversichert sind, sondern kommt für die gesamte Zahlung bis zur maximalen Summe auf (bei einer Selbstbeteiligung von Null). 

Strenggenommen könnte die Versicherungsgesellschaft anführen, dass du nicht richtig geplant hast, und demzufolge den Schaden nur bis zur vereinbarten Versicherungssumme erstatten. Dadurch, dass diese jedoch mit einer anerkannten Pauschale berechnet wurde, gehen beide Seiten davon aus, dass sie, jedenfalls annähernd, akkurat ist, was den Weg für den Unterversicherungsverzicht ebnet.

Warum ist ein Unterversicherungsverzicht wichtig?

Kleines Recap von oben: Eine Unterversicherung tritt dann ein, wenn die festgelegte Versicherungssumme niedriger ist, als der Versicherungswert, aka der tatsächliche Wert der zu versichernden Sachen. 

Doch wann kommt es zu einem solchen Fall? Das Bedürfnis Geld zu sparen oder einfach überhöhter Optimismus, können Versicherungsnehmer:innen dazu verleiten, eine viel zu niedrige Versicherungssumme zu wählen. Denn eine geringere Deckungssumme führt gleichzeitig zu einer niedrigeren Versicherungsprämie. Außerdem sind manche Versicherungsnehmer:innen eventuell der Meinung, dass es ausreicht, nur die Hälfte der eigenen Sachen zu schützen, da die Wahrscheinlichkeit eines Totalschadens relativ gering ist. Ein weiterer Fall, der eine Unterversicherung wahrscheinlich macht, ist, wenn du deine Sachen mit den Jahren upgradest, deinen Versicherer jedoch nicht darüber informierst oder du schlichtweg den Gesamtwert falsch überschlägst. Denn mit dem Erwerb eines Plasma-TVs, dem neuesten iPhone oder einem schicken Carbon-Rennrad, steigt auch der Gesamtwert des Hausrats. Kommt es nun zum Schadensfalls und eine Unterversicherung liegt vor —, und zwar ohne Unterversicherungsverzicht —, dann bedeutet das, dass deine Versicherung die Kosten nur anteilig übernimmt. Übrigens —  was viele nicht wissen, ist, dass das auch bei Teilschäden der Fall ist, also wenn nicht deine ganzen Sachen beschädigt oder zerstört wurden. In einer solchen Situation kommt die Versicherung nur für einen prozentualen Anteil der Schadenszahlung auf. Im nächsten Absatz tauchen wir tiefer in die Materie ein und verdeutlichen das Ganze anhand von Beispielen.

Schadensfall mit und ohne Unterversicherungsverzicht

Liegt eine Unterversicherung ohne Unterversicherungsverzicht vor, zahlt die Versicherung im Schadensfall nur proportional zur angegebenen Deckungssumme. 

Beträgt beispielsweise die Versicherungssumme deiner Hausratversicherung 40.000 Euro (ohne Selbstbeteiligung) und ein Wasserschaden zerstört dein gesamtes Hab und Gut, das eigentlich 60.000 Euro wert ist, musst du die fehlenden 20.000 Euro aus eigener Tasche zahlen, wenn kein Unterversicherungsverzicht beinhaltet ist.

Sollte es jedoch zu einem geringeren Schaden kommen und der Wasserrohrbruch hat nur einen Teil deiner Sachen mit einem Wert von 10.000 Euro zerstört, wird auch dieser Schaden ohne Unterversicherungsverzicht nur zu einem gewissen Anteil ersetzt. Hier gilt:

Erstattungssumme: (Höhe des Schadens x Versicherungssumme) / Versicherungswert

In diesem Fall läge die Schadenszahlung der Versicherung bei 6.667 statt 10.000 Euro. Du würdest also mit deinen fehlenden 3.333 Euro im Regen stehen. 

Ist der Unterversicherungsverzicht jedoch Teil deiner Police, übernimmt deine Versicherung in beiden Schadensfällen die Kosten bis zur Schadenshöhe (Teilschaden) oder bis zur Höhe der Versicherungssumme (Totalschaden).

Doch wie sieht das Ganze bei einer Überversicherung, nämlich Versicherungssumme > Versicherungswert, aus? Änderst du deinen Lebensstil à la Marie Kondō, und vergisst, deine Versicherungssumme anzupassen, bist du anschließend überversichert. Doch was sind die Auswirkungen? Die gute Nachricht: Im bestätigten Versicherungsfall (und ohne Selbstbeteiligung) kannst du mit der vollen Auszahlung der Versicherungszahlung rechnen. Und die schlechte? Da dein Versicherungsbeitrag sich an deiner Versicherungssumme festmacht, kann es sein, dass du womöglich viel zu hohe Beiträge an deine Versicherung zahlst. Kann sich mit der Zeit auf dein Erspartes schlagen.

Es lohnt sich also einen Blick in deine Police zu werfen, um zu checken, ob a) die aktuelle Versicherungssumme stimmt, und b) der Unterversicherungsverzicht aufgeführt ist.

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