Vorvertragliche Anzeigepflicht

Laut der vorvertraglichen Anzeigepflicht musst du vor Abschluss eines Versicherungsvertrages alle dir bekannten Gefahrenumstände angeben.

Team LemonadeTeam Lemonade

Laut der vorvertraglichen Anzeigepflicht musst du vor Abschluss eines Versicherungsvertrages alle dir bekannten Gefahrenumstände angeben.

Was ist die vorvertragliche Anzeigepflicht?

Die vorvertragliche Anzeigepflicht gehört zu den sogenannten Obliegenheiten von Versicherungsnehmer:innen. Heißt: Für den vollen Versicherungsschutz musst du deine Seite des Deals mit deinem Versicherer einhalten und diese Pflicht erfüllen. 

Während andere Obliegenheiten, wie zum Beispiel die Schadensminderungspflicht, erst nach Zustandekommen des Versicherungsvertrages wirksam werden, gilt die vorvertragliche Anzeigepflicht bereits davor. Der genaue Zeitpunkt hängt vom Modell deines Versicherers ab:

  • Bei einem Antragsmodell musst du alle Angaben von Anfang an korrekt machen. Wenn dein Versicherer deinem Antrag zustimmt, wird der Versicherungsvertrag rechtskräftig.
  • Bei einem Invitatiomodell stellst du zuerst eine unverbindliche Anfrage und beantwortest dabei relevante Risikofragen. Anschließend schickt dir dein Versicherer ein Angebot zu und erst nachdem du es annimmst, wird der Versicherungsvertrag aktiviert.

Bei jedem Modell gilt: Bevor du den Vertrag unterschreibst, musst du deinem Versicherer alle dir bekannten Umstände offenlegen, die zu einem Schadensfall führen könnten. Mit deiner Unterschrift endet die Frist: Das bedeutet, dass du deinen Versicherer danach zwar noch über Gefahrenumstände informieren kannst (weil du’s zum Beispiel vorher vergessen hast), sich dann jedoch Konsequenzen für dich daraus ergeben können. Später werfen wir noch einen genaueren Blick darauf, was bei einer Verletzung von vorvertraglichen Anzeigepflichten passieren kann (Oha!).

Doch warum musst du dieser Pflicht nachkommen und was verbirgt sich eigentlich hinter dem Begriff Gefahrenumstände? Der nächste Teil liefert die Antwort.

Details zur vorvertraglichen Anzeigepflicht

Vor Abgabe der Vertragserklärung (bevor du deine Unterschrift unter einen Versicherungsvertrag setzt), musst du deinem Versicherer also alle besonderen Gefahrenumstände mitteilen, die eventuell zu einem Schadensfall führen können. Wichtig: Du musst erst dann Infos mit ihm teilen, wenn diese zwei Punkte erfüllt sind:

1. Das Versicherungsunternehmen fragt ausdrücklich danach, und zwar in Textform (zum Beispiel in einem Versicherungsantrag).

2. Dein Versicherer hat dich klar und verständlich über die Rechtsfolgen einer Verletzung der Anzeigepflicht informiert.

Doch was hat der Versicherer nun davon und was bedeutet das Ganze für dich als Versicherungsnehmer:in?

Gründe dafür, deinen Versicherer zu informieren

Die Daten, die du deinem Versicherer mitteilst, nutzt er als Grundlage für die Risikoeinschätzung (wie wahrscheinlich ist es, dass es zu einem Schaden kommt), zur Berechnung der Versicherungsprämie und zur Entscheidungsfindung, ob er dich überhaupt erst versichern möchte. Wenn du zum Beispiel schon drei kleine Autounfälle mit Sachschäden verursacht hast, könnte dein Beitrag an die Kfz-Versicherung höher ausfallen, als wenn du bisher unfallfrei geblieben bist.

Über welche Gefahrenumstände der Versicherer aber auf dem Laufenden gehalten werden will, legt ganz allein er fest. Eine rechtliche Grundlage dafür gibt es nicht. Dabei variieren die Informationen natürlich je nach Versicherung: Für eine Hausratversicherung ist es beispielsweise unerheblich, ob du schon einmal in einen Autounfall verwickelt warst.

Das sind Gefahrenumstände

Die Fragen müssen für die jeweilige Versicherung also relevant sein. Wonach mehrere Versicherer fragen könnten, ist die sogenannte Schadenhistorie: Hast du in der Vergangenheit schon bei anderen Versicherungsgesellschaften Schadensfälle eingereicht? Natürlich kann man aufgrund dieser Information nichts pauschalisieren, trotzdem ist sie für den Versicherer ein guter Gradmesser.

Hier ein paar weitere Beispiele für Risikofragen passend zu den verschiedenen Versicherungen:

Kfz-Versicherung

Automarke und -modell – ein Totalschaden bei einem Twingo würde beispielsweise günstiger ausfallen als ein Totalschaden bei einem SUV

Kranken- oder Lebensversicherung

Gesundheitsfragen wie Vorerkrankungen, Krankenhausaufenthalte oder Medikamente, die du regelmäßig einnimmst

Hausratversicherung

Der Wert deiner Sachen sowie Größe und Alter der Wohnung

Privathaftpflichtversicherung

Haftpflichtansprüche, die in der Vergangenheit gegen dich oder deine mitversicherten Personen erhoben wurden

Auch wenn du deinem Versicherer am Anfang nicht gleich jedes Geheimnis verraten möchtest, ist es wichtig, dass du alle gestellten Fragen so genau und ehrlich wie möglich beantwortest. Doch was passiert, wenn du dich nicht komplett an die Wahrheit hältst? Finde es im nächsten Abschnitt heraus.

Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht

Für jeden Versicherungsvertrag gibt es Rechte und Pflichten für Versicherungsnehmer:innen und Versicherungsgeber, die im Versicherungsvertragsgesetz festgelegt sind. Soweit so gut.

Die vorvertragliche Anzeigepflicht gehört zu einer deiner Pflichten und wenn du als Antragsteller:in Vorschäden oder Gefahren verschweigst, hältst du diese nicht ein. Man nennt einen solchen Fall Obliegenheitsverletzung und diese kann Konsequenzen nach sich ziehen.

Wie genau die aussehen, hängt von der Schwere des Falls ab.

Fangen wir mit dem gravierendsten Fall an: arglistiger Täuschung oder Vorsatz.

Zum Beispiel:

Du möchtest eine private Krankenversicherung abschließen und verschweigst bei Vertragsabschluss bewusst, dass du eigentlich eine Vorerkrankung hast. Du befürchtest, sonst vom Versicherer abgelehnt zu werden. 

Sobald dieser jedoch davon Wind bekommt, kann er den Vertrag innerhalb eines Jahres anfechten und so komplett davon zurücktreten (§19 Abs. 2 VVG). Solltest du davor einen Schadensfall gemeldet haben, ist der Versicherer von seiner Leistungspflicht befreit und muss den Schaden nicht übernehmen. Außerdem kann es sein, dass du bereits übernommene Schäden zurückzahlen musst.

Ähnlich verhält es sich, wenn du grob fahrlässig handelst. Heißt: Du hast falsche Angaben gemacht, konntest dir aber eigentlich denken, dass das so nicht stimmen kann. Auch in diesem Fall kann dein Versicherer von seinem Kündigungsrecht Gebrauch machen. Hier gibt es allerdings ein Aber: Wenn er davon gewusst und den Vertrag trotzdem mit dir geschlossen hat, kann er diesen nicht einfach so kündigen, sondern nur die Versicherungsbedingungen auf Grundlage der richtigen Angaben ändern.

Zum Beispiel:

Du schließt eine private Krankenversicherung ab und gibst an, dass du viel mit dem Bike unterwegs bist. Du erklärst aber nicht näher, dass du regelmäßig mit deinem Downhill-Fahrrad in die Berge fährst und dir die waghalsigsten Abfahrten am meisten Spaß machen. In diesem Fall hast du zwar nicht bewusst Tatsachen verschwiegen, hättest dir aber denken können, dass Extrem-Mountainbiking eine viel größere Gefahr darstellt als regelmäßiges Fahrradfahren in die Arbeit.

Niemand ist perfekt. Es kann natürlich auch sein, dass du versehentlich falsche Angaben machst. 

Zum Beispiel:

Du möchtest eine neue Hausratversicherung abschließen und es schleicht sich bei der Größe deiner Wohnung ein Zahlendreher ein, der keinem auffällt. Statt 152 qm schreibst du 125 qm.

In diesem Fall bleibt dein Versicherungsschutz weiter bestehen. Dein Versicherer wird aber eine Vertragsanpassung vornehmen und die Versicherungsbedingungen je nach Situation ändern.

Sollte dein Versicherer den Vertrag weder kündigen noch davon zurücktreten können, wird er wahrscheinlich die Prämie erhöhen oder einen Risikoausschluss einbauen (manche Risiken, wie zum Beispiel deine Downhill-Fahrten, wird er nicht länger versichern). Wenn er die Prämie um mehr als 10 Prozent erhöht oder einen Risikoausschluss vornimmt, kannst du jedoch deine Konsequenzen ziehen und  innerhalb einer Frist von einem Monat kündigen.

Bei einer Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflichten kann es außerdem passieren, dass dein Versicherer einen Versicherungsfall nicht in vollem Umfang übernimmt.

Letzter Tipp: Damit das alles gar nicht erst soweit kommt, halte deinen Versicherer am besten immer auf dem Laufenden. Wenn sich bei dir also etwas ändert (zum Beispiel der Wert deiner Habseligkeiten, weil du dein Wohnzimmer komplett neu eingerichtet hast), teile es direkt mit bzw. nachdem dich dein Versicherer danach gefragt hat. Und keine Sorge, das wird er regelmäßig tun – für gewöhnlich mit einem jährlichen Update, das du per Post oder E-Mail erhältst. Übrigens: Dass du deine Angaben updatest, gehört auch zu einer deiner Pflichten als Versicherungsnehmer:in. Tust du’s nicht, kann dies die gleichen Folgen haben wie bei der (nicht erfüllten) vorvertraglichen Anzeigepflicht.

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