Wasserschaden in deiner Mietwohnung – das ist zu tun.
Wir legen Schritt-für-Schritt dar, was im (Wasser-)Schadensfall zu tun ist und für welche Tasks du die Unterstützung deiner Vermieter:innen erwarten kannst.
Wir legen Schritt-für-Schritt dar, was im (Wasser-)Schadensfall zu tun ist und für welche Tasks du die Unterstützung deiner Vermieter:innen erwarten kannst.
Feierabend. Auf dem Heimweg träumst du schon davon, endlich die Füße hochzulegen. Doch als du die Wohnung betrittst, fällt dir auf, dass sich dort schon jemand vor dir breit gemacht hat: deine Küche samt angrenzendem Flur stehen zentimetertief unter Wasser. Oh Shit.
Was gibt es als Erstes zu tun, um die Situation zu deeskalieren und einen größeren Schaden abzuwenden? Und wer trägt die Verantwortung – du oder dein:e Vermieter:in? Wir versorgen dich mit praktischen Tipps und Tools, um doch noch mit halbwegs trockenen Füßen aus der Geschichte rauszukommen.
Auf diese Themen gehen wir genauer ein:
Wasser in der Wohnung ist immer ärgerlich, kann jedoch sehr unterschiedliche Ursachen haben. Wir nennen ein paar häufige Faktoren, die einen Wasserschaden hervorrufen können:
Ohne die richtigen Action-Items kann sich ein kleiner Wasserschaden in ein riesiges Schadenereignis verwandeln, das den Großteil deiner Sachen in Mitleidenschaft zieht. Damit es nicht so weit kommt, hier unsere Schritt-für-Schritt-Anleitung, was genau zu tun sind, sobald du das Wasser entdeckst:
Das kommt darauf an. Hast du etwa vergessen, rechtzeitig vor deinem nächsten Schaumbad das Wasser abzudrehen? Oder wolltest du Geld sparen und hast deine Waschmaschine selbst (und leider nicht richtig) angeschlossen? In einem solchen Fall liegt der Wasserschaden in deinem Verantwortungsbereich. Hat alternativ jedoch dein:e Vermieter:in verpasst, alte poröse Wasserleitungen zu ersetzen und es kam zum Rohrbruch, dann muss er:sie für den Schaden haften.
Wie du siehst, grundsätzliche gilt: Wer den Schaden verursacht hat, oder indirekt daran Schuld ist, der muss dafür aufkommen. Übrigens, wenn keiner Schuld hat, dann muss im Zweifelsfalls der:die Vermieter:in für den Schaden geradestehen.
Klingt…teuer. Muss es aber nicht sein, wenn ihr beide die richtigen Versicherungen abgeschlossen habt. Deine nächste Frage, welche genau das denn seien, leitet uns smooth zum nächsten Absatz:
Tja, das hängt davon ab, was genau beschädigt wurde. Aber schonmal ein kleiner Hint: In der Regel kommt eine von drei Versicherungen für Wasserschäden auf:
Die Wohngebäudeversicherung (der Vermieter:innen).
Die Türrahmen sind durch den Wasserschaden komplett aufgeweicht und der Putz bröckelt von den Wänden? Schäden an festverbauten Gebäudebestandteilen fallen in den Einzugsbereich der Gebäudeversicherung.
Die Hausratversicherung (und zwar deine).
Sind deine Möbel und elektronischen Geräte dem Wasserschaden zum Opfer gefallen, dann übernimmt die Hausratversicherung den Schaden. Viele Hausratversicherungen kommen darüber hinaus auch für die Aufräum-, Lager- und mögliche Hotelkosten auf. Gut zu wissen: Kommt es zum Wasserschaden an der eingebauten Küche oder anderen mitgemieteten Möbeln, die eigentlich deinem:deiner Vermieter:in gehören, dann wird auch dieser von deiner Hausratversicherung übernommen. Diese schließt in der Regel zusätzlich Dinge mit ein, die jemand anderem gehören und die sich in deinem Zuhause befinden.
Normalerweise decken sowie Hausrat- als auch Gebäudeversicherung „nur” Fälle von Leitungswasserschäden durch einen Rohrbruch oder undichte Geräte ab, so wie ausgetretenes Wasser aus Aquarien oder Wasserbetten. Doch wie sieht’s mit den sogenannten Elementarschäden aus, also (Wasser-)Schäden durch Naturgewalten wie Überschwemmungen oder Rückstau?
Diese werden auch – je nachdem, was zu Schaden gekommen ist – von der Hausrat- oder Gebäudeversicherung übernommen. Aber nur, wenn du den Extra-Schutz zu deiner Basisdeckung hinzugefügt hast (bei der Lemonade Hausratversicherung nennt sich das Ganze Extremwetter Paket).
Kurz die Ohren spitzen: Erste Anlaufstelle bei einem Wasserschaden sind prinzipiell erstmal die Gebäude- oder Hausratversicherung. Erst wenn sich bei der Schadensabwicklung herausstellt, dass er Schaden von einem Dritten – also von dir oder alternativ von jemand anderem, der nicht dein:e Vermieter:in ist – verursacht wurde, dann holen sie sich das Geld von der Privathaftpflichtversicherung des Schadensverursachers zurück. Nerd-Alert: Auf Versicherungsdeutsch nennt sich das „Regress”.
Okay. Die Haupt-Verantwortung von Vermieter:innen liegt darin, dir eine bewohnbare Mietwohnung zu liefern. Dafür zahlst du schließlich als Gegenleistung deine monatliche Miete.
Im Fall eines Wasserschadens ist dein:e Vermieter:in also primär dafür verantwortlich, deine Wohnung so wiederherzustellen, dass du ohne Einschränkungen darin wohnen kannst. Ob er:sie nun selbst den Schaden behebt oder alternativ jemanden findet, der dies tut, ist zweitrangig. Auch irrelevant ist, laut dem Mieterbund, ob der:die Vermieter:in direkt Schuld am Schaden hat oder nicht – er:sie muss diesen trotzdem beseitigen (lassen).
Kann der Wasserschaden nicht so einfach behoben werden und ist deine Wohnqualität demzufolge über einen gewissen Zeitraum massiv eingeschränkt, dann muss dein:e Vermieter:in möglicherweise einer Mietminderung zustimmen. Gut zu wissen: Das ist sogar der Fall, wenn Trockengeräte aufgestellt werden müssen. Die einhergehende Lärmbelastung rechtfertigt die Minderung deiner Miete. Mehr Infos zum Thema Mietminderung findest du hier.
Legst du selbst Hand an und reinigst bzw. räumst die Mietwohnung in Eigenregie auf, dann hast du ein Anrecht auf eine sogenannte Aufwandsentschädigung. Das bedeutet, dass du dir für die Arbeit rund um den Wasserschaden einen Stundenlohn von 7,50 Euro anrechnen lassen kannst, den die Gebäudeversicherung deiner Vermieter:innen übernehmen muss. Aber sprich das Ganze vorher kurz mit deinem:deiner Vermieter:in ab, um Missverständnis und Beef zu vermeiden. Auch die erhöhten Stromkosten durch Trocknungsgeräte musst du nicht alleine stemmen, sondern kannst eine Finanzspritze der Gebäudeversicherung erwarten.
Last but not least: Ist der Wasserschaden riesig und deine Wohnung für lange Zeit nicht bewohnbar, dann hast du das Recht, das Mietverhältnis fristlos zu kündigen.
Die schlechte Nachricht zuerst: Da die meisten von uns nicht mit Infrarot-Vision gesegnet sind, liegt ein poröses Wasserrohr oder eine falsch angeschlossene Spülmaschine außerhalb unseres Wahrnehmungsbereichs. Aus diesem Grund können wir sich androhende Wasserschäden oftmals nicht vorhersehen oder gar vermeiden.
Doch es gibt ein paar einfache Hacks, die wenigstens die Wahrscheinlichkeit eines Wasserschadens verringern:
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Wir hoffen, dass du das ein oder andere über Wasserschäden in deiner Mietwohnung lernen konntest, das du bisher noch nicht wusstest. Falls du Lust hast, mehr über deine generellen Rechte (und Pflichten) als Mieter:in herausfinden, dann wirf gerne einen Blick auf diesen Blogpost.
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