Allmählichkeitsschäden
Allmählichkeitsschäden sind Sachschäden, die oft unbemerkt und über einen längeren Zeitraum in Wohnräumen entstehen.
Allmählichkeitsschäden sind Sachschäden, die oft unbemerkt und über einen längeren Zeitraum in Wohnräumen entstehen.
Allmählichkeitsschäden sind Sachschäden, die oft unbemerkt und über einen längeren Zeitraum in Wohnräumen entstehen, aber hohe Kosten nach sich ziehen können.
Bei Allmählichkeitsschäden handelt es sich um Sachschäden in deiner Wohnung, die am Anfang häufig unbemerkt bleiben. Oft entsteht ein kleiner Schaden durch ein Missgeschick, der sich dann schleichend zu einem großen Schaden ausweitet und zu hohen Kosten führen kann. Wir schauen uns das Ganze später gleich noch näher an.
Wichtige Info vorab: Laut den AHB 2002 (Allgemeinen Haftpflicht-bedingungen) waren Allmählichkeitsschäden von der Privathaftpflichtversicherung komplett ausgeschlossen. Doch dann kamen die AHB 2008, durch die der generelle Ausschluss aufgehoben wurde. Jedoch ist es für Versicherungsunternehmen immer noch keine Pflicht, solche Schäden abzudecken. Wirf am besten einen Blick in deine Versicherungspolice: Vielleicht sind Allmählichkeitsschäden im Rahmen von Mietsachschäden abgedeckt und falls nicht, kannst du sie möglicherweise gegen einen Mehrbetrag mitversichern.
Hier ein paar häufig gestellte Fragen, auf die wir dir Antworten liefern:
Wie schon erwähnt, sind Allmählichkeitsschäden Sachschäden in deiner Wohnung, die sich langsam entwickeln und immer größer werden. Dazu zählen Schäden, die durch Folgendes verursacht werden:
Feuchtigkeit (inkl. Mineralöle) und Niederschlag (Schnee, Hagel)
Beim Legen eines neuen Bodens wurde aus Versehen eine Wasserleitung beschädigt. Es tritt immer nur ein wenig Wasser aus und erst nach ein paar Monaten siehst du, dass sich dein Parkett- oder Laminatboden immer mehr wellt. Ein weiterer Schaden, der durch Feuchtigkeit verursacht werden kann, ist Schimmelbildung. Doch Achtung: Dieser Schaden wird von Versicherern nicht immer als Allmählichkeitsschaden betrachtet. Check’ dafür am besten deine Versicherungspolice.
Gas und Dämpfe
Du kochst gerne und viel und aufsteigende Dämpfe sind dabei unvermeidbar. Trotz schicker Dunstabzugshaube verfärbt sich die Tapete in deiner Küche schrittweise, was erst nach ein paar Monate oder Jahren sichtbar wird.
Rauch, Ruß und Staub
Du heizt im Winter kräftig und im nächsten Frühling sieht dein Nachbar, wie schwarz seine Hauswand durch den ausgestoßenen Ruß geworden ist.
Temperatur
Du möchtest dem Wintereinzug entgehen und fährst für vier Wochen in den Urlaub. Als du zurückkommst, funktioniert die Heizung nicht mehr. Durch das Absinken der Raumtemperatur sind die Rohre in den letzten Wochen nach und nach eingefroren.
In all diesen Fällen kann dein:e Vermieter:in Schadensersatz von dir fordern. Heißt: Du bzw. deine Privathaftpflicht- oder Wohngebäudeversicherung muss für den Schaden aufkommen und ihn beheben.
Doch was bedeutet eigentlich „allmählich“? Der nächste Teil liefert die Antwort.
Grundsätzlich gibt es für „allmählich“ kein festgesetztes Zeitlimit. In Gerichtsurteilen fiel von vier Tagen (z. B. eingefrorene Heizungsanlage) bis hin zu drei Jahren (Feuchtigkeitseinwirkung auf ein durch einen Bagger beschädigtes Stromkabel) schon alles unter diese Definition. Deshalb legen manche Versicherer den Zeitraum einfach selbst fest oder orientieren sich dabei an Urteilen und Richtwerten.
Trotzdem ist es oft schwer festzustellen, wann der Schaden durch wen verursacht wurde. Trat das Problem vielleicht schon bei deinem:deiner Vormieter:in auf und es wurde bis jetzt einfach noch nicht entdeckt? Um das herauszufinden, muss man Nachforschungen anstellen, eventuell sogar mit Sachverständigen. Und selbst dann ist es nicht garantiert, diese Fragen zu 100 Prozent beantworten zu können. Aus diesem Grund schrecken manche Versicherer davor zurück, Allmählichkeitsschäden überhaupt erst in die Versicherung mit aufzunehmen.
Außerdem: Ist es tatsächlich ein Allmählichkeitsschaden oder einfach nur Verschleiß?
Wie bei Allmählichkeitsschäden treten Schäden durch Verschleiß nur langsam auf. Der Unterschied: Bei Verschleiß handelt es sich um Schäden aufgrund von Abnutzung, beispielsweise an deinen Dielen, den sanitären Anlagen oder Wänden, die im Laufe der Zeit einfach entstehen. Allmählichkeitsschäden werden dagegen durch eine (unbeabsichtigte) Handlung verursacht.
Im Allgemeinen zählt Verschleiß zu Mietsachschäden, deren Kosten durch die Miete bzw. die Kaution abgedeckt sein sollten. Daher musst du als Mieter:in für derartige Schäden nicht aufkommen.
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