Eigenschaden

Ein Eigenschaden ist das Gegenteil zu einem Fremdschaden und besagt, dass du als Versicherungsnehmer:in deinen eigenen Sachen Schaden zugefügt hast.

Team LemonadeTeam Lemonade

Ein Eigenschaden ist das Gegenteil zu einem Fremdschaden und besagt, dass du als Versicherungsnehmer:in deinen eigenen Sachen Schaden zugefügt hast.

Was ist ein Eigenschaden?

Wenn du einer anderen Person oder deren Sachen einen Schaden zufügst, musst du laut Bürgerlichem Gesetzbuch als Schadensverursacher:in für den Schaden aufkommen. Für diesen Fall gibt es eine Privathaftpflichtversicherung, die das Risiko von Sach- und Personenschäden für dich absichert. Wenn dir als Versicherte:r allerdings selbst ein Schaden entstanden ist, spricht man von einem Eigenschaden und Haftpflichtversicherungen greifen nicht. 

Was passiert jedoch, wenn der Schaden an deinen Sachen durch eine mitversicherte Person entstanden ist? Auch dann handelt es sich um einen Eigenschaden und dein Versicherer übernimmt nichts. 

Schauen wir uns das mit einem Beispiel näher an:

Du und dein:e Partner:in habt eure Eltern zum großen Familienessen eingeladen und du holst dein von Oma geerbtes Porzellanset aus dem Schrank. Anschließend räumt dein:e Liebste:r den Tisch ab und anstatt zweimal zu laufen, nimmt er:sie lieber noch einen Teller mehr mit. Dieses Wagnis rächt sich prompt und dein Lieblingsgeschirr verteilt sich in Scherben auf dem Boden. Da dein:e Partner:in unter deiner Police mitversichert ist, springt dein Haftpflichtversicherer in der Regel nicht ein. Denn auch hier handelt es sich um einen Eigenschaden und dein Versicherer ist gesetzlich zu keiner Zahlung verpflichtet.

Vermögensschaden vs. Sachschaden

Bei Eigenschäden kann es sich sowohl um einen Sachschaden als auch um einen Vermögensschaden handeln. Aha, und wo genau liegt jetzt der Unterschied, fragst du dich vermutlich. 

Beim eben genannten Beispiel handelt es sich um einen Sachschaden, denn es sind Teller, also eine Sache, zu Schaden gekommen.

Wenn jemandem ein finanzieller Nachteil entsteht, spricht man von einem Vermögensschaden. Wenn du einer dritten Person einen solchen Schaden zugefügt hast, greift auch hier im Normalfall deine Privathaftpflichtversicherung. 

Du hast dir zum Beispiel neue Möbel bestellt und bei deiner Adresse hat sich ein Zahlendreher eingeschlichen. Die gesamte Lieferung wird vor der Garage deiner Nachbarn abgeladen. Die kommen nicht aus der Garage, können nicht zur Arbeit fahren und müssen stattdessen ein Taxi nehmen. Da du das nicht mit Absicht gemacht hast, kann dein Versicherer die entstandenen Kosten übernehmen. Wichtig: Deine Lemonade Privathaftpflichtversicherung deckt ausschließlich Sach- und Personenschäden ab. Doch natürlich gibt es auch für eventuelle Vermögensschäden die richtige Absicherung. Dazu weiter unten mehr.

Was aber, wenn du dir durch einen Fehler selbst einen finanziellen Schaden zufügst? Dann greift deine Privathaftpflichtversicherung nicht, denn auch hier heißt es: Eigenschaden. So ein Fall tritt häufig bei Selbständigen und Freiberufler:innen auf.

Ein Beispiel:

Bei der Übersetzung einer Hotelbroschüre wurden die Europreise nicht in Dollarpreise umgerechnet. Folge: Alles muss neu gedruckt werden. Wer hat Schuld? Klar, der:die Übersetzer:in. Und wer muss für die Extrakosten aufkommen? Auch der:die Übersetzer:in. In so einem Fall greift die Haftpflichtversicherung allerdings nicht (stattdessen beispielsweise eine Berufshaftpflicht o.Ä.).

Keine Panik: Natürlich kannst du dich für eigene Vermögens- oder Sachschäden finanziell absichern. Check’ im nächsten Teil, wie das geht.

Wie kann ich mich selbst absichern?

Du hast mehrere Möglichkeiten, dein Hab und Gut sowie dein Vermögen zu schützen.

Hausratversicherung

Mit einer Hausratversicherung schützt du deine eigenen Besitztümer beispielsweise vor Einbruchdiebstahl, Rohrbruch und Feuer bis zur Höhe deiner festgelegten Versicherungssumme (der Betrag, den dein Versicherer bei einer Selbstbeteiligung von Null im Schadensfall übernimmt).

Eigenschadenversicherung

Alternativ kannst du den Versicherungsschutz deiner Haftpflichtversicherung auch durch eine sogenannte Eigenschadenversicherung ergänzen. Diese beinhaltet  keinen eigenständigen Versicherungsvertrag, sondern ist einfach eine Ergänzung zu deiner existierenden Haftpflichtversicherung. Allerdings ist das keine Standardoption. Checke daher direkt bei deinem Versicherer, ob diese Möglichkeit bei deinem Vertrag überhaupt besteht.

Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

Um dich und dein Business vor Vermögensschäden abzusichern, gibt es noch die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (OMG!). Denn auch im unternehmerischen Bereich kommt die gewöhnliche Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung nur für Sachschäden auf. Sollte aber zum Beispiel ein Kunde von einem Projekt zurücktreten, eine:r deiner Mitarbeiter:innen einen Betrug begehen, dein Unternehmen Opfer von Cyberkriminalität werden oder dir ein Fehler wie dem:der genannten Übersetzer:in unterlaufen, bist du finanziell abgesichert. Die Versicherungssummen reichen oft bis in die hohen Millionenbeträge und das ist auch gut so, denn schließlich hängt an deinem Unternehmen deine Existenz und eventuell sogar die deiner Mitarbeiter:innen.

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