Forderungsausfalldeckung

Die Forderungsausfalldeckung greift, wenn Versicherungsnehmer:innen ein Schaden zugefügt wird und der:die Verursacher:in diesen nicht übernehmen kann.

Team LemonadeTeam Lemonade

Die Forderungsausfalldeckung springt ein, wenn dir als Versicherungsnehmer:in ein Sach- oder Personenschaden zugefügt wird und der:die Schadensverursacher:in nicht für die entstandenen Kosten aufkommen kann.

Die Forderungsausfalldeckung im Überblick

Im Allgemeinen greift die Forderungsausfalldeckung, wenn dir als Versicherungsnehmer:in ein Sach- oder Personenschaden entsteht und der:die Verursacher:in nicht in der Lage ist, die Kosten dafür zu tragen. Das kann entweder daran liegen, dass er:sie selbst keine Privathaftpflichtversicherung hat (ist schließlich keine Pflichtversicherung) oder einfach nicht über genügend finanzielle Mittel verfügt.

Während deine Privathaftpflichtversicherung die Kosten für Schäden oder Verletzungen übernimmt, die du anderen zufügst, übernimmt eine Forderungsausfalldeckung sozusagen den umgekehrten Versicherungsfall. Sie bietet dir also einen Rundumschutz, sowohl im In- als auch im Ausland.

Good News 1: Eine Forderungsausfalldeckung muss zwar von der Haftpflichtversicherung nicht abgedeckt werden, taucht aber trotzdem in vielen Versicherungspolicen auf.

Good News 2: Sollte sie tatsächlich nicht Teil deiner privaten Haftpflichtversicherung sein, kannst du sie oftmals als Zusatzleistung gegen einen Mehrbeitrag mit darin aufnehmen. 

Schau einfach in deinem Versicherungsvertrag nach, ob deine Haftpflichtversicherung bereits eine Ausfalldeckung enthält.

Doch unter welchen Voraussetzungen greift die Forderungsausfalldeckung und was genau deckt sie ab? Die Antworten darauf findest du im nächsten Teil.

Die Forderungsausfalldeckung im Detail

Die Forderungsausfalldeckung dient im Grunde genommen zu deinem Selbstschutz. Wie schnell ist Rotwein auf dem Sofa verschüttet oder knallt es auf der Straße? Wenn dir dabei der Schaden entsteht, dieser aber vom:von der Schadensverursacher:in oder anderen Leistungsträgern nicht übernommen werden kann, bleibst du auf den Kosten sitzen.

Beispiel:

Du bist zu Fuß in der Stadt unterwegs, ein:e Fahrradfahrer:in übersieht dich und fährt frontal in dich rein. Folge: Du hast eine Gehirnerschütterung und einen gebrochenen Arm. Neben Arzt-, Krankenhaus- und Arzneikosten kommt es bei dir zu einem Verdienstausfall, weil du ein paar Wochen nicht arbeiten kannst.

Eigentlich ein Fall für die Privathaftpflichtversicherung des:der Radfahrers:Radfahrerin. Problem: Er:sie ist gerade in die erste eigene Wohnung gezogen, kam noch nicht dazu, eine eigene Privathaftpflichtversicherung abzuschließen und verfügt nicht über die finanziellen Mittel, um all diese Kosten selbst zu tragen.

Genau jetzt kommt deine Forderungsausfalldeckung ins Spiel. Sie übernimmt sozusagen die Rolle des:der Schadensverursachers:in und trägt die Kosten des Schadensfalls.

Doch natürlich gibt es auch hier ein paar Bedingungen, die dafür erfüllt sein müssen:

  • Du weißt, wer den Schaden verursacht hat und die jeweilige Person hat es nicht absichtlich getan
  • Schmerzensgeld, Schadensersatz und Zahlungspflicht der Schadensverursacher:innen werden durch ein Gericht in Deutschland oder der EU und ein rechtskräftiges Urteil festgestellt
  • Ein Versuch der Zwangsvollstreckung blieb erfolglos
  • Auch das Insolvenzverfahren gegen die Schadensersatzpflichtigen wurde entweder abgelehnt oder das daraus gewonnene Geld hat nicht ausgereicht
  • Keine andere Versicherung/kein anderer Leistungsträger kommt für den entstandenen Schaden auf
  • Der örtliche Geltungsbereich liegt innerhalb Deutschlands oder der EU
  • Die Mindestschadenshöhe ist erreicht – manche Versicherer legen einen Mindestbetrag fest, der erreicht werden muss (z. B. 2.000 €). Kleinere Schäden, wie ein Weinfleck auf dem Sofa, würden dann nicht übernommen werden.

Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, zahlt dein Versicherer alle entstandenen Kosten bis zur festgelegten Deckungssumme deiner Privathaftpflichtversicherung (bei einer Selbstbeteiligung von Null).

Achtung: Es kann sein, dass dein Versicherer eine extra Versicherungssumme für die Forderungsausfalldeckung veranschlagt.

Wenn du also eine Forderungsausfalldeckung in deine Privathaftpflichtversicherung aufnehmen möchtest, beachte die folgenden Punkte:

  • Die Höhe deiner Versicherungssumme ist ausreichend – mögliche Kosten  (z. B. Arzt, Krankenhaus, Medikamente, Verdienstausfall) können schnell extreme Ausmaße annehmen
  • Sie gilt auch im Ausland
  • Es ist keine Selbstbeteiligung festgelegt – sonst musst du am Ende doch noch einen Teil eines Schadens bezahlen, der dir zugefügt wurde
  • Die Mindestschadenshöhe ist gering oder gar nicht erst vorhanden

Tipp: Passend zum Forderungsausfallschutz kannst du auch die Option einer Rechtsschutzversicherung überprüfen – da für die Ausfalldeckung ein rechtskräftiges Urteil vorliegen muss, entstehen auch Gerichts- und Anwaltskosten. Mit einer Rechtsschutzversicherung müsstest du eventuell entstehenden Kosten nicht selbst tragen.

Wann greift die Ausfalldeckung nicht?

Jetzt wissen wir: Eine Privathaftpflichtversicherung mit Ausfalldeckung lohnt sich. In manchen Fällen greift sie allerdings nicht und zwar bei Schäden an Fahrzeugen oder Immobilien. Sollte dir so ein Schadensfall eintreten, können unter Umständen aber deine Kfz-, Wohngebäude– oder Hausratversicherung einspringen.

Please note: Lemonade articles and other editorial content are meant for educational purposes only, and should not be relied upon instead of professional legal, insurance or financial advice. The content of these educational articles does not alter the terms, conditions, exclusions, or limitations of policies issued by Lemonade, which differ according to your state of residence. While we regularly review previously published content to ensure it is accurate and up-to-date, there may be instances in which legal conditions or policy details have changed since publication. Any hypothetical examples used in Lemonade editorial content are purely expositional. Hypothetical examples do not alter or bind Lemonade to any application of your insurance policy to the particular facts and circumstances of any actual claim.