Internetschäden
Internetschäden entstehen, wenn du dir beim Surfen im Internet Schadsoftware einfängst, die deinen Computer beschädigt, persönliche Daten klaut etc.
Internetschäden entstehen, wenn du dir beim Surfen im Internet Schadsoftware einfängst, die deinen Computer beschädigt, persönliche Daten klaut etc.
Diese Art von Schaden beginnt – wie es der Name schon vermuten lässt – mit der Nutzung des Internets. Du kommst, wenn du surfst, E-Mails öffnest oder Dateien runterlädst, möglicherweise mit sogenannter Malware, aka Schadsoftware, in Kontakt. Diese leitet verschiedene schädliche Prozesse in die Wege. Außerdem gibst du die Schadsoftware eventuell ohne dein Wissen an Dritte weiter.
Wenn du das Internet benutzt, birgt das immer das Risiko, dass du mit Malware in Berührung kommst, und dass diese dann deinen Computer/ deine Daten, oder die anderer befällt – beispielsweise über eine von dir geteilte infizierte Datei. Doch warte mal, was ist eigentlich Malware?
Definition Malware
Die Standard-Malware ist der gute alte Computervirus. Jedoch hat das Internet einige zusätzliche Schadsoftwares in petto, wie beispielsweise Trojaner, die sich in einen fremden Computer einschleusen und die Kontrolle über bestimmte Funktionen übernehmen, oftmals ohne dass der:die Besitzer:in es mitbekommt. Ein bekannter Weg, sich Malware einzufangen, ist via Phishing. Das ist die Kunst, die sich Computerhacker zu eigen gemacht haben: Sie tarnen ihren Angriffsversuch, beispielsweise als eine Standard-Mail mit seriös-erscheinendem Absender. Klickst du nun auf den Anhang der Mail oder gibst deine Zugangsdaten ein, verschafft das den Hackern Zugang zu deinen privaten Daten wie Passwörtern, Online-Banking, Kreditkartendaten etc.
Beispiele Internetschäden
Die Schäden, die so entstehen, nehmen unterschiedliche Ausmaße an und können in zwei verschiedene Unterkategorien eingeteilt werden, und zwar in Sach– oder Vermögensschäden. Noch immer etwas verwirrt? Check’ die nächsten Absätze für ein paar praktische Beispiele.
Sachschäden im Kontext Internet:
Sachschäden sind, wie es der Name schon sagt, Schäden an Besitztümern, aka Sachen. Wenn also von einem Internet(sach-)schaden die Rede ist, handelt es sich um Schäden am Computer, dem Laptop oder allgemein der Elektronik.
Zum Beispiel: Wenn ein Virus den Computer infiziert, der nun unbrauchbar geworden ist, handelt es sich um einen Sachschaden.
Vermögensschäden im Kontext Internet:
Diese Schadensart ist generell etwas weniger greifbar – es handelt sich hierbei in der Regel um finanzielle Schäden. Ein Beispiel: Der Virus hat nicht nur den Laptop unbrauchbar gemacht, sondern der:die Besitzer:in kann ein paar Tage lang nicht ihrem Freelance-Gig nachkommen was zu Gehaltseinbußen/ finanziellen Schäden führt.
In short: Durchs Internet herbeigeführte Schäden werden in der Regel von der Privathaftpflichtversicherung und der Betriebshaftpflicht übernommen. In manchen Fällen springen auch die Hausratversicherung und Rechtsschutzversicherung ein. Darüber hinaus existieren sogenannte Internet- oder Cyber-Versicherungen.
Und jetzt die etwas längere Version:
1. Privathaftpflichtversicherung:
Die private Haftpflichtversicherung springt ein, wenn du unabsichtlich anderen einen Schaden oder Verletzungen zufügst. Dasselbe gilt, solltest du deren Sachen beschädigt oder zerstört haben. Schickst du also aus Versehen in deiner E-Mail zusätzlich zur Einladung zu Opas Geburtstag einen Virus an deine Bekannten, der Schäden an deren Hardware verursacht, hält dir die Privathaftpflicht den Rücken frei (vorausgesetzt du hast eine).
Doch Vorsicht: Oft wird die Höchstdeckung solcher Schadensfälle vom Versicherer begrenzt. Laut Stiftung Warentest sollte diese jedoch bei mindestens 50.000 Euro liegen – wirf also unbedingt einen Blick in deine Police, um zu checken, ob das auch bei dir/ deinem Versicherer der Fall ist. Wenn du gerade dabei bist, lohnt sich außerdem ein Blick auf die Höhe deiner Selbstbeteiligung – dem Betrag, den du im Schadensfall selbst beisteuerst. Auch hilfreich: Vermögensschäden, die durch den Missbrauch gesammelter/ ausspionierter Daten entstehen, fallen nicht unter den Einzugsbereich der Privathaftpflicht, sondern in der Regel unter den der Rechtsschutzversicherung.
Gut zu wissen:Die Lemonade Privathaftpflichtversicherung deckt Internetschäden ab, und zwar bis zu 50.000 Euro pro Schadenfall.
2. Betriebshaftpflichtversicherung:
Hierbei handelt es sich um eine Versicherung, die greift, wenn der Besitz eines:einer anderen zu Schaden kommt, während Unternehmer:innen oder ihre Angestellten ihren Beruf ausüben.
Solltest du also über deinen Firmenlaptop einen Virus verschicken, der dem Computer anderer – wie zum Beispiel dem eines:einer Kund:in – einen Schaden zufügt, kommt normalerweise die Betriebshaftpflichtversicherung dafür auf. Und zwar die des Unternehmens, bei dem du angestellt bist.
3. Hausratversicherung:
Die Hausratversicherung deckt dein Hab und Gut gegen Schadensfälle durch Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl etc. ab.
Internetschäden hingegen werden nicht von der Hausrat gedeckt. Diese springt nur dann ein, wenn beispielsweise ein Wasserschaden deine Wohnung flutet und deine Elektronik (samt Laptop) ruiniert.
4. Internet-& Cyber-Versicherung:
Zusätzlich bieten manche Versicherer eine separate Internet-Versicherung, auch Cyber-Versicherung genannt, an. Diese deckt Schäden ab, die entstehen, wenn beispielsweise der Laptop einem Hacker zum Opfer gefallen ist, deine Daten nach einem Virusbefall gerettet werden müssen, oder jemand deine Identität gestohlen hat. Laut Financescount 24 bietet sich eine solche Extra-Versicherung jedoch eher für Unternehmen an, und zwar besonders für diejenigen, die mit sensiblen Kund:innendaten hantieren.
Doch zurück zur Privathaftpflicht – was musst du tun, damit dein Versicherer für dich in die Bresche springt, solltest du aus Versehen anderen einen Internetschaden zufügen? Erfahr’s gleich.
Wichtig: Du musst immer ein Up-to-Date Antivirus-Programm auf dem Rechner installiert haben, sowie eine funktionierende Firewall. Sonst übernimmt die private Haftpflicht mögliche Schäden nicht. Öffne außerdem keine E-Mails, die nach Phishing aussehen und beispielsweise von einem unbekannten Absender kommen, oder direkt in deinem SPAM-Ordner gelandet sind. Die meisten E-Mail Anbieter sind inzwischen übrigens in der Lage, dich im Fall einer verdächtigen E-Mail vorzuwarnen.
Und last but not least: Wenn eine Mail schon super suspicious aussieht, schick’ diese auf keinen Fall an andere weiter! Solltest du schon vorher gewusst haben, dass etwas im Busch ist, und trotzdem den ‘Send’-Button gedrückt haben, dann fällt das unter die Kategorie grobe Fahrlässigkeit. Ein Wermutstropfen: Wenn du fahrlässig gehandelt hast, hält dir in der Regel die Privathaftpflicht den Rücken frei.
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