Mietsachschäden
Mietsachschäden sind Sachschäden, die in einer Mietwohnung entstehen.
Mietsachschäden sind Sachschäden, die in einer Mietwohnung entstehen.
Mietsachschäden sind Sachschäden, die du in deiner Mietwohnung verursachst.
Wie der Name schon eindeutig sagt, handelt es sich bei Mietsachschäden um Sachschäden, die an Mietsachen entstehen. Dazu zählen die Dinge in deiner Wohnung, die du laut Mietvertrag durch Begleichung der Miete nutzen darfst, die aber eigentlich deinem:deiner Vermieter:in gehören. Darunter fallen unter anderem:
Wenn du nun diesen Dingen unbeabsichtigt einen Schaden zufügst oder sie komplett zerstörst, musst du als Schadensverursacher:in die Kosten dafür tragen – nicht aber, wenn du eine Privathaftpflichtversicherung hast.
Doch Achtung: Nicht jede Privathaftpflichtversicherung deckt Mietschäden im gleichen Umfang ab – wirf deshalb einen genauen Blick in deine Versicherungspolice und überprüfe, was genau in deinem Fall abgesichert ist.
Auch wenn der Leistungsumfang je nach Versicherungsunternehmen variiert, werden Mietsachschäden generell von deiner Privathaftpflichtversicherung bis zur Versicherungssumme abgedeckt (bei einer Selbstbeteiligung von Null).
Lass uns das Ganze mal an einem Beispiel verdeutlichen:
Du wirfst dein altes Sofa aus dem Haus, holst dir ein neues und zerkratzt dabei versehentlich das Laminat deiner Wohnung, das dein:e Vermieter:in vor deinem Einzug legen ließ. Ganz klar ein Mietsachschaden, da der Bodenbelag beschädigt wurde und eigentlich deinem:deiner Vermieter:in gehört.
Doch es gibt noch weitere Schäden, die zu Mietschäden zählen:
Allmählichkeitsschäden
Nicht immer gleich sichtbar sind die sogenannten Allmählichkeitsschäden, wenn zum Beispiel die Tapete in deiner Küche durch die Dämpfe beim Kochen nach ein paar Jahren nicht mehr in reinem Weiß strahlt. Außerdem fallen Schäden in diese Kategorie, die u. a. durch Rauch, Ruß, Staub und Wasser entstehen. Achtung: Nicht immer werden Allmählichkeitsschäden von privaten Haftpflichtversicherungen abgedeckt. Check’ auch dafür am besten deine Versicherungspolice.
Hotel und Ferienwohnung
Du liebst es zu reisen? Dann sind das hier gute Neuigkeiten für dich: Auch Schäden, die du unbeabsichtigt in Hotelzimmern oder Ferienwohnungen verursachst, können als Mietsachschäden erachtet und damit von deiner Privathaftpflichtversicherung abgedeckt werden. Gut zu wissen, sollte wirklich mal ‘was passieren.
Schlüsselverlust
Jeder hat bestimmt schon mal einen Schlüssel verloren. Eigentlich kein großes Ding. Wenn es aber der Schlüssel für die zentrale Schließanlage des gesamten Wohnhauses ist, muss diese eventuell komplett ausgetauscht werden und du musst die gesamten Kosten dafür tragen. Heutzutage wird Schlüsselverlust durch die meisten Privathaftpflichtversicherungen bereits abgedeckt. Wirf dafür am besten einen Blick in deine Police. Sollte er nicht abgedeckt sein, kann er meistens durch einen Zusatzbeitrag mitversichert werden.
Glasschäden
Glas in oder an der Wohnung zählt zur Mietsache und Glasschäden damit zu Mietsachschäden. Die Krux: Es kommt darauf an, wo der Schaden entstanden ist. Außen? Dann ist das ein Fall für die Wohngebäudeversicherung. Innen? Dann für die Privathaftpflichtversicherung, aber nur, wenn Glasschäden tatsächlich mitversichert sein. Auch hier gilt: Immer in deiner Police nachlesen, was genau abgedeckt ist. Sollten Glasschäden nicht dazugehören, in deiner Wohnung aber viel Glas verbaut oder vieles aus Glas zu finden sein, lohnt sich möglicherweise eine separate Glasversicherung.
Schäden durch Haustiere
In diesem Fall verletzt du als Mieter:in deine Obhutspflicht (dazu später mehr) und dein:e Vermieter:in hat einen Schadensersatzanspruch. Auch hier gilt: Nicht jeder Versicherer übernimmt Schäden, die durch Haustiere verursacht wurden. Wenn du auf Nummer sicher gehen möchtest, check’ am besten die Option einer Tierhalterhaftpflichtversicherung.
Lemonade deckt zwar Schäden von deiner Katze und anderen Haustieren, nicht aber von deinem Hund (oder Pferd) ab. Außerdem von Lemonade versichert: Schäden an deiner Mietwohnung und am Wohngebäude, wenn du sie versehentlich durch Feuer oder Wasser verursacht hast.
Nicht abgedeckte Mietsachschäden
Wie du siehst: Wenn’s um Mietsachschäden geht, kann von deiner Privathaftpflichtversicherung einiges übernommen werden. Doch nicht alles ist automatisch mitversichert: Dazu gehören Schäden an beweglichen Sachen wie Heizungsanlagen, Heizkörpern, Rollläden, Elektro- und Küchengeräten sowie Markisen.
Und wie sieht es mit Verschleiß aus? Mit der Zeit werden kleine Schäden an Dielen, Wänden oder sanitären Anlagen durch Abnutzung immer sichtbarer. Auch Löcher in der Wand (wenn nicht zu exzessiv) fallen in diese Kategorie. Hierbei handelt es sich nicht um Mietsachschäden, sodass du als Mieter:in für solche Schäden nicht aufkommen musst – außer du hast die Schäden natürlich fahrlässig oder vorsätzlich verursacht. Die Kosten für Schäden durch Verschleiß sollten mit der Miete bzw. deiner Kaution abgedeckt sein.
Damit du im Schadensfall auch sicher nicht auf den Kosten von Mietsachschäden sitzen bleibst, gibt es ein paar Dinge zu beachten.
Obhutspflicht
Laut Bürgerlichem Gesetzbuch hast du in Bezug auf deine Mietwohnung eine Obhutspflicht, das heißt, dass du als Mieter:in alle zumutbaren Maßnahmen ergreifen musst, um Schäden an Mietsachen zu vermeiden oder zu verringern (du musst also pfleglich mit deiner Wohnung umgehen). So wird sichergestellt, dass der Schaden nicht schlimmer wird und das Objekt nicht an Wert verliert.
Schadensminderungspflicht
Innerhalb deiner Privathaftpflichtversicherung besteht außerdem eine Schadensminderungspflicht. Heißt: Im Schadensfall musst du alles Notwendige unternehmen, um den Schaden einzudämmen, z. B. ein Feuer löschen.
Meldepflicht
Sobald der Schaden eingetreten ist, musst du diesen an deinen Versicherer und deine:n Vermieter:in melden. Am besten lieferst du gleich alle notwendigen Infos mit, sodass die Schadensachbearbeitung schnell vonstattengehen kann.
Untermiete
Du reist ein paar Monate um die Welt und mietest deine Wohnung in dieser Zeit unter? Wenn die Untermieter:innen in dieser Zeit unbeabsichtigt Schäden an einer Mietsache verursacht, bist du als Hauptmieter:in verantwortlich. Sollten sie jedoch eine eigene Privathaftpflichtversicherung haben, greift diese im Schadensfall.
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