Obliegenheiten
Obliegenheiten sind die Pflichten, die Versicherte einhalten sollten, um Versicherungsschutz zu erhalten.
Obliegenheiten sind die Pflichten, die Versicherte einhalten sollten, um Versicherungsschutz zu erhalten.
Obliegenheiten (OMG!) sind die Pflichten von Versicherungsnehmer:innen, die im Versicherungsvertrag festgelegt sind und eingehalten werden sollten, um im Gegenzug den Versicherungsschutz zu erhalten.
Die Obliegenheiten von Versicherten (also von dir und deinen Mitversicherten) sind im Versicherungsvertrag festgelegt. Manche dieser Obliegenheiten werden vom Versicherungsvertragsgesetz (VVG) vorgegeben, andere ergeben sich aus vertraglichen Vereinbarungen mit deinem Versicherer.
Außerdem wird bei Obliegenheiten zwischen denen unterschieden, die vor Abschluss deiner Hausrat– oder Privathaftpflichtversicherung erfüllt sein müssen und denen, an die du dich während der Vertragslaufzeit und im Schadensfall halten musst. Check’ das gleich mal genauer.
Obliegenheiten vor Vertragsabschluss
Damit der Versicherungsvertrag überhaupt in Kraft tritt, müssen vorvertragliche Obliegenheiten erfüllt sein (Say what?!). Ganz oben auf dieser Liste stehen die sogenannten Anzeigepflichten – das heißt, dass du in deinem Antrag alle Angaben korrekt und wahrheitsgemäß angibst. Darunter fallen deine persönlichen Verhältnisse und die zu versichernden Risiken, wie zum Beispiel der Wert deiner Sachen für die Hausratversicherung. Auf dieser Basis ermittelt das Versicherungsunternehmen das Versicherungsrisiko und die entsprechende Versicherungsprämie (aka den Beitrag, den du an deinen Versicherer zahlst).
Obliegenheiten während der Vertragslaufzeit
Wenn alles unter Dach und Fach ist und dein Vertrag bereits läuft, ergeben sich für dich andere Obliegenheiten, wie zum Beispiel die pünktliche Zahlung deines Beitrags. Generell dienen diese Pflichten oft dazu, mögliche Schäden einzudämmen und Schadensfälle aufzuklären.
Hier ein paar Beispiele:
Manche dieser Obliegenheiten musst du als Versicherte:r aber nicht von dir aus erbringen, sondern erst, wenn dich dein Versicherungsunternehmen darum bittet.
Obliegenheiten bei Eintritt eines Schadenfalls
Sollte tatsächlich jemand oder etwas zu Schaden gekommen sein, entstehen für dich als Versicherte:r ebenfalls Obliegenheiten. Manche davon musst du von dir aus erbringen, ohne dass dein Versicherungsunternehmen extra nachfragt. Dazu zählt beispielsweise die Schadensminderungspflicht, d. h. dass du alles dafür getan hast, den Schaden einzudämmen (ein Feuer löschen zum Beispiel).
Anderen musst du erst nachkommen, wenn dich dein Versicherungsunternehmen darum bittet. Dazu zählt u. a. das Einreichen von Belegen oder Stellungnahmen.
Good to know: Wenn du deine Obliegenheiten nicht einhältst, die sogenannte Obliegenheitsverletzung, kann das Versicherungsunternehmen die Leistungen kürzen und deinen Anspruch sogar ablehnen. Außerdem kann dein Versicherer von seinem Kündigungsrecht Gebrauch machen. Wirf’ einen Blick auf den nächsten Absatz, um zu erfahren, was denn genau bei einer Obliegenheitsverletzung passieren kann.
Wenn du deine Obliegenheiten nicht erfüllst, kann dein Versicherer keinen umfassenden Versicherungsschutz garantieren – im Worst-Case-Szenario sogar ganz ablehnen und du stehst im Regen. Jedoch hängen diese Konsequenzen auch von den Umständen bzw. dem Grad der Fahrlässigkeit ab.
Hier wird unterschieden zwischen:
Nobody’s perfect – es kommt also darauf an, wie hoch der Grad der Pflichtverletzung bzw. des Eigenverschuldens ist (wie sehr bist du an dem entstandenen Schaden Schuld). Kurz gesagt: Je höher das Eigenverschulden, desto schlimmer die Konsequenzen.
Fangen wir mit dem Worst-Case-Szenario an. Wenn du vorsätzlich falsche Angaben machst oder dein Versicherungsunternehmen bewusst täuschen möchtest, hat dein Versicherer das Recht, keine Leistungen mehr zu erbringen und den Versicherungsvertrag fristlos zu kündigen oder anzufechten. Das war’s dann mit deinem Versicherungsschutz und eventuell musst du sogar bereits empfangene Versicherungsleistungen zurückzahlen. Diese Konsequenzen kann dein Versicherungsunternehmen aber erst ziehen, nachdem es deinen Vorsatz nachgewiesen hat.
Einfache Fahrlässigkeit – du hast dich bei Abschluss deiner Familienpolice vertippt und das Geburtsdatum deiner Tochter falsch angegeben? Hat im Allgemeinen keine Konsequenzen für dich als Versicherungsnehmer. Dein kleiner Fauxpas ändert nichts am Risiko und kann schließlich jedem mal passieren.
Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn du zum Beispiel nach ein paar Gläschen Wein den Kamin anzünden möchtest und anschließend das ganze Wohnzimmer in Flammen steht. In diesem Fall kann dein Versicherer die Zahlung des Schadens bis zu 100 % kürzen – das entscheidet jedes Versicherungsunternehmen individuell und je nach Schwere der Schuld. Außerdem kann es die Prämien erhöhen, rückwirkend vom Vertrag zurücktreten oder einen Risikoausschluss vornehmen. Das heißt, es kann bestimmte Risiken nicht mehr versichern und ist dann zu keiner Zahlung mehr verpflichtet, sollte es zum Versicherungsfall kommen.
Obliegenheiten bringen also Verantwortung mit sich. Informiere dich daher bei Abschluss deiner Hausrat– oder Privathaftpflichtversicherung über deine Pflichten und lies’ dir deinen Versicherungsvertrag, samt dem nervigen Kleingedruckten, genau durch.
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