Top-Fakten zum Thema Schneeräumpflicht
Winterzeit gleich Schneeräumzeit. Wir verraten, worauf es beim Schneeschippen ankommt & was passiert, solltest du deiner Pflicht nicht nachkommen.
Winterzeit gleich Schneeräumzeit. Wir verraten, worauf es beim Schneeschippen ankommt & was passiert, solltest du deiner Pflicht nicht nachkommen.
Wer kennt sie nicht, die typischen Klänge, die den Winter einläuten? Nope, die Rede ist hier nicht von bröckelndem Spekulatius, oder Last Christmas in der Endlosschleife. Wir meinen das charakteristische Kratzgeräusch, das der Schneeschieber auf den Bürgersteigen vor deinem Zuhause erzeugt. Sehr unsanft, aber ein 100 Prozent effektiver Wecker vor Sonnenaufgang.
Mit dem ersten Schnee oder vielerorts auch „Schneematsch” aktiviert sich die (allzeit beliebte) Schneeräumpflicht. Es gibt zwar kaum ‘was Deutscheres als Regeln dazu, wie man richtig Schnee wegräumt – aber im Endeffekt ist es ja löblich, dass jeder Verantwortung übernimmt und trotz Schnee und Eis sichere Bedingungen schaffen möchte.
Wir halten in diesem Blogpost alle Eckdaten des Schneeräumens für dich fest, angefangen davon, wer wann genau verantwortlich ist bis zu, was passiert, wenn du deiner Pflicht nicht nachkommst. Lass’ uns, ganz nach deutscher Tradition, erstmal damit beginnen, die Verantwortlichkeit des Winterdienstes zu klären.
Generell ist es in Deutschland Pflicht, dafür zu sorgen, dass Straßen und Wege frei von Schnee sind – wenn’s denn mal schneit, kann man also den Schnee nicht einfach Schnee sein lassen. Du bist als Privatperson jedoch nicht dafür verantwortlich, die Straßen, Bushaltestellen und andere öffentliche Orte freizuschippen – das muss die Kommune, Gemeinde oder Stadt übernehmen. Für deine Privatwege bist du, wenn’s zum Thema Schnee kommt, jedoch selbst zuständig. Welche genau? Es fallen hauptsächlich der Bürgersteig vor deinem Haus, deine Zufahrt und der Weg zum Briefkasten und den Mülltonnen in deinen Einzugsbereich.
Du gehörst zur Gruppe der Hausbesitzer:innen
Bist du (schon) stolze:r Hausbesitzer:in, dann gilt genau diese Regel für dich. Du musst dafür sorgen, dass jeder, der dein Zuhause passiert, den Gehweg davor gefahrlos belaufen kann – und zwar, indem du Schnee zügig wegräumst und streust, wenn es glatt sein könnte (später mehr zum Thema Streuen).
Du mietest dein Zuhause
Mietest du das schicke Haus und bist nicht der:die Hauseigentümer:in, dann sieht es möglicherweise etwas anders aus. Theoretisch kann dein:e Vermieter:in die Schneeräumpflicht auf dich übertragen – was bedeutet, dass du selbst schippen musst. Jedoch passiert das nur, wenn es genau so im Mietvertrag vereinbart wurde. Ist dies nicht der Fall, so der Deutsche Mieterbund, dann hat dein:e Vermieter:in das Recht dazu, jemanden zu engagieren, der Schnee schiebt (z.B. eine Firma). Er oder sie kann dann die Rechnung auf dich umlegen – also das, was der externe Schneedienst kostet, unter deinen Betriebskosten (auch Nebenkosten genannt) aufzählen.
Da die meisten von uns in Mehrparteienhäusern wohnen, bringt uns das zur nächsten Frage. Wie ist die Schneeräumpflicht geregelt, wenn du in einem Haus mit mehreren Parteien wohnst?
In diesem Fall ist es so, dass entweder ein Hausmeister oder eine externe Firma die Rolle des „Schneeräumers” übernimmt, oder es teilen sich die verschiedenen Parteien die Pflicht und wechseln sich mit dem Schneeschieben ab. Die Upside: Dein:e Vermieter:in muss laut dem Mieterbund die Geräte plus Streumaterialien zur Verfügung stellen.
Gut zu wissen: Es ist jedoch so, dass dein:e Vermieter:in in keinem Fall die Verantwortung komplett auf dich, oder andere Mieter:innen abtreten kann. Er oder sie muss kontrollieren, ob gut (und rechtzeitig) geräumt ist und kann dich abmahnen, sollte das nicht der Fall sein. Außerdem kann die Pflicht nicht einfach so auf Mieter:innen im Erdgeschoss abgewälzt werden, nur weil die den Bürgersteig direkt vor der Nase haben, so der Mieterbund.
Bis wann muss geräumt sein?
Um ehrlich zu sein, gibt’s hier keine allumfassende Antwort – da jede Kommune das „Wann?” und „Wie?” separat festlegt. Jedoch gibt’s natürlich Richt- bzw. Durchschnittswerte. In der Regel gilt, dass von montags bis samstags bis 7 Uhr morgens geräumt sein muss (ja genau bis!) und sonntags und an Feiertagen bis 8 Uhr oder 9 Uhr. Die Räumpflicht gilt bis 20 Uhr. Das bedeutet, dass, sobald neuer Schnee fällt, erneut geschippt, gekehrt und geräumt werden muss.
Hier findest du die Regeln für Berlin, und hier für Hamburg.
Wie oben schon kurz erwähnt, kommt niemand um die Schneeräumpflicht herum – man darf sich nicht einfach mal einen Tag davon freinehmen. Somit musst du bei anhaltendem Schneefall theoretisch alle paar Stunden wieder ran – sobald der Himmel kurz aufreißt. Was ist, wenn du während des Wintereinbruchs gerade im Büro bist? Wenn’s deine Schicht (Verantwortung) ist, dann müsstest du eigentlich von der Arbeit nach Hause fahren, um den Schnee wegzuschaufeln.
Ist das keine Option, gibt es natürlich immer die Möglichkeit, jemanden zu engagieren, der für dich einspringt – kann auch eine professionelle Firma sein.
Wie am besten Schnee räumen? #TheRightTools
Am besten ist es, so schnell wie möglich zur Tat zu schreiten, wenn sich etwas Schnee angesammelt hat. Wenn dieser länger liegenbleibt und nicht weggeschaufelt oder weggekehrt wird, besteht die Gefahr, dass er anfriert und es dementsprechend viel mühsamer wird, den Gehsteig zu räumen, so das Umweltbundesamt.
Und welche Tools solltest du nutzen? Die erste Wahl: Besen – am besten, wenn’s nicht viel Schnee ist und du direkt reagieren kannst. Ansonsten gilt: Nutze einen Schneeschieber, eine Schneeschaufel oder Schneewanne. Und bei ganz starkem Schneefall, möglicher Unmotiviertheit sich körperlich anzustrengen und dem nötigen Kleingeld, bietet sich laut Hornbach eine Schneefräse an. Auf seiner Webseite empfiehlt es der Baumarkt, generell ein Werkzeug mit langem Stiel zu wählen, damit du dich nicht so viel bücken musst (und das Schneeschaufeln nicht zu doll auf deinen Rücken geht).
Wenn es glatt sein könnte, reicht einfaches Schneeräumen in den meisten Fällen nicht aus. Dann heißt es Streuen…
Was darf man gegen Glatteis streuen?
Wenn dein erster Gedanke Streusalz lautet, dann müssen wir dich leider enttäuschen. Salz ist in den meisten Gegenden verboten, da es schlecht für die Umwelt plus Tiere und Menschen ist – das Salz greift beispielsweise die Pflanzen an und geht ins Grundwasser. NABU empfiehlt stattdessen, Splitt, Granulat oder Sand als Streugut zu nutzen – und zusätzlich, nach dem Blauen Engel für salzfreie Streumittel Ausschau zu halten.
Gut zu wissen: In einigen Gegenden ist es erlaubt, Streusalz dort zu verwenden, wo es richtig glatt und gefährlich werden kann, wie beispielsweise auf Treppen.
Wie viel muss geräumt werden?
Normalerweise musst du sichergehen, dass du einen Pfad freischippst, auf dem zwei Personen nebeneinander vorbeilaufen können – in Maßeinheiten wären das circa 1 bis 1,5 Meter. Und nochmal in der Praxis: Ist dein Schneeschieber 50 cm breit, musst du also eine Spur freimachen, die 2-3 x so breit ist wie das gute Stück. Das Ganze gilt für den Bürgersteig vor deinem Haus. Jedoch musst du auch den Zugang zu deiner Haustür (Hallo DHL-Paketbote!) von Schnee und Eis befreien – hier reicht eine Spur von einem halben Meter.
Wohin mit dem geräumten Schnee?
Gut, dass du fragst. Auch hierfür gibt’s Regeln: Du kannst den Schnee nicht einfach da abladen, wo du möchtest – besonders nicht auf der Fahrbahn, Radwegen oder im Garten deiner Nachbar:innen. Vorgesehen ist, dass du diesen am Rand des Bürgersteigs auftürmst. Sollte dort aufgrund von Dauerschnee (und deinem fleißigen Schneeschieben) kein Platz mehr sein, dann kannst du den Grünstreifen oder deinen Vorgarten nutzen (wenn du einen hast). Auch wichtig: Stell’ sicher, dass du niemals die Gullys vollschaufelst – mögliches Schmelzwasser muss immer gut abfließen können.
Sollte sich jemand vor deinem Haus verletzt haben, weil du nicht geräumt oder gestreut hast, dann bist du verantwortlich. Also beispielsweise, wenn die betroffene Person ausrutscht, hinfällt und sich weh tut. Die:derjenige kann Schadensersatzansprüche geltend machen und Schmerzensgeld von dir fordern (OMG). Wenn’s hart auf hart kommt, kann es auch passieren, dass du für mögliche Behandlungskosten und Verdienstausfall aufkommen musst. Hast du jedoch vorgesorgt und dir eine Privathaftpflichtversicherung (wie die von Lemonade!) zugelegt, dann springt diese in einem solchen Fall für dich ein. Sie übernimmt anfallende Kosten und verteidigt dich notfalls auch vor Gericht (sollte es zu einer Anklage kommen).
Hast du es übrigens ganz schlau angestellt und dir ein schickes Schild zugelegt (sowas wie „Betreten auf eigene Gefahr”), dann heißt das nicht, dass du gar nicht mehr schaufeln musst. Das Schild entbindet dich nicht von der Schneeräumpflicht.
Was passiert, wenn jemand vor deinem gemieteten Haus ausrutscht und sich verletzt?
Wenn klar kommuniziert wurde, dass du als Mieter:in Winterdienst hattest und du deine „Schicht” versäumt hast, dann musst du für den entstandenen Schaden und mögliche Verletzungen geradestehen. Wenn du eine hast, kommt deine Privathaftpflichtversicherung für alles auf. Gab es hingegen keine klare Kommunikation, dann liegt die Verantwortung bei deinem:deiner Vermieter:in. Jedoch gibt es auch in diesem Fall eine Versicherung, die ihm oder ihr den Rücken freihält: die sogenannte Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung.
Jemand ist vor dem Mehrparteienhaus ausgerutscht, in dem du eine Wohnung mietest
Wie oben schon angesprochen kommt es oft vor, dass Mieter:innen eines Mehrparteienhauses den Winterdienst untereinander aufteilen. Oft ist dies im Mietvertrag angegeben und sollte zusätzlich für alle ersichtlich erneut offen kommuniziert werden – wie beispielsweise durch einen oldschool Aushang am „schwarzen Brett” des Wohngebäudes. Mit diesem erhält jeder jederzeit Einsicht darüber, wer in welcher Zeitspanne fürs Schneeräumen verantwortlich ist. Die etwas modernere (und eventuell jüngere) Population hat inzwischen WhatsApp-Gruppen für alle Mieter:innen. Check’ also unbedingt, ob’s eventuell eine Gruppe gibt, deren Existenz dir bisher unbekannt war. Wenn nicht, dann heißt es eventuell selbst Initiative ergreifen, um eine solche ins Leben zu rufen.
Ist es ganz klar deine Woche und du verschwitzt es, worauf ausgerechnet dann jemand fällt und sich verletzt, so musst du für diesen Fall haften. Alternativ springt deine Privathaftpflicht für dich ein. War jedoch nicht klar, wer genau Schippdienst hatte (es gab keinen Aushang oder keine alternative Art der Kommunikation), dann ist der:die Vermieter:in oder die Hausverwaltung im Zugzwang. In diesem Fall springt deren Haus- und Grundbesitzhaftpflichtversicherung ein.
Wichtig: In vielen Bundesländern musst du zusätzlich Strafe zahlen, wenn du nicht Schnee räumst und dich jemand erwischt. Dieses Bußgeld wird übrigens nicht von deiner Versicherung übernommen und kann bis zu 50.000 Euro betragen.
Jedoch sieht die Lage leicht anders aus, wenn die verletzte Person beispielsweise keine passenden Schuhe für Schnee und Eis trägt und ausrutscht – dann hat er oder sie eine gewisse Mitschuld am Unfall.
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Jetzt bleibt uns nichts mehr als zu sagen: Hals- und Beinbruch! Wir hoffen, dass wir deine offenen Fragen rund ums Schneeschippen beantworten konnten – und natürlich, dass niemand durch Schnee und Eis zu Schaden kommt (ob nun auf deinem Grundstück, oder woanders).
Übrigens stellt Schneeschippen eine tolle Möglichkeit dar, sich sportlich an der frischen Luft zu betätigen (und macht gleichzeitig dem Winterblues den Gar aus!). Also, setz’ einfach deine Kopfhörer auf, such’ dir deinen Lieblingssong aus und mach’ dich ans Schippen!
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