Dein:e Vermieter:in zahlt die Kaution nicht zurück? Das kannst du tun.

Wir klären deine offenen Fragen rund um deine Mietkaution – wann du sie zurückerwarten kannst und was zu tun ist, falls der:die Vermieter:in sie partout einbehält.

Vor ein paar Monaten hast du dir deine Traumwohnung gesichert. Der Umzug in die neue Wohnung lief reibungslos (abgesehen von der nächtlichen Last-Minute Packaktion und ein paar zerbrochenen Tellern, aber hey) und in deiner neuen Hood fühlst du dich schon fast wie Zuhause. Alles könnte so perfekt sein – wenn sich dein alter Vermieter nicht mit deiner Mietkaution querstellen würde. Er will sie einfach nicht zurückzahlen – und das ohne dir ersichtlichen Grund.

Was also kannst du tun, um dein (dir zustehendes) Geld zurückzuergattern? Sitzstreik, Klingelstreich beim Vermieter oder doch ein klärendes Gespräch suchen? Wir haben ein paar Vorschläge, die dir helfen können, dich aus dieser vertrackten Situation ‘rauszuholen.

Doch lass’ uns ganz am Anfang beginnen: 

Was ist nochmal eine Mietkaution und wofür ist sie gut?

Eine Mietkaution ist ein Betrag, den du an deine:n Vermieter:in zahlst, damit diese:r sich für den Fall absichern kann, dass du deine Seite des Mietvertrags nicht einhältst. Solche Situationen reichen von, wenn du die Wohnung oder mitgemietete Möbel beschädigst, bis zu jeglichen offenen Rechnungen, die du nicht fristgerecht bezahlt hast. Die maximale Höhe der Kaution liegt übrigens bei bis zu drei Monatsmieten (genauer: „Kaltmieten”).

Sollte es bei dir geldtechnisch etwas eng werden, steht es dir frei, die Kautionszahlung in drei Raten zu splitten – die erste wird fällig, sobald dein Mietverhältnis beginnt (und entgegen allgemeiner Vorstellungen nicht direkt, wenn du deine Unterschrift unter den Vertrag setzt).
Gut zu wissen: Dein:e Vermieter:in muss das Geld, das sie:er –in der Regel per Überweisung oder in bar – von dir erhalten hat, auf ein separates Bankkonto einzahlen und kann es nicht einfach einbehalten. Außerdem empfiehlt der Deutsche Mieterbund, dir unbedingt eine Quittung über die Kaution geben zu lassen. Mit dieser als Beweisstück in deiner Tasche, ist es bei deinem Auszug einfacher, die Kaution zurückzuverlangen. Zusätzlich solltest du dir bestätigen lassen, dass sie insolvenzfrei angelegt wurde – damit der Betrag auch dann noch existiert, sollte die Finanzlage deines:deiner Vermieter:in komplett den Bach ‘runtergehen.

Vermieter zahlt Kaution nicht zurück

Wann kannst du die Rückzahlung der Mietkaution erwarten?

Du kannst die Kaution generell nur dann zurückverlangen, wenn du deine Miete pünktlich gezahlt hast, deiner:deinem Vermieter:in sonst nichts schuldest und dein Ex-Zuhause in gutem Zustand hinterlassen hast (Zauberwort: besenrein). Ansonsten stehen deine Chancen, die gesamte Kaution jemals wiederzusehen, relativ schlecht. Doch, lass’ uns für den Moment davon ausgehen, dass du dein Bestes gegeben hast, um alle Kriterien zu erfüllen. Auf die anderen Fälle gehen wir etwas später im Artikel ein.

Zurück zum Timing der Auszahlung der Kaution: Eventuell bist du der Meinung, dass dich deine Kaution am Auszugstag zusammen mit allen gepackten Kartons in die neue Bude begleitet. Leider müssen wir dich hier enttäuschen: In den wenigsten Fällen kriegt man die Kaution gleichzeitig mit der Rückgabe der Wohnung zurück. Es ist so, dass du deinem:deiner Vermieter:in etwas Zeit geben musst, um zu checken, dass die Kaution auch ihren Zweck erfüllt hat. Er:sie muss die Möglichkeit haben, in Ruhe durch die Wohnung zu gehen, um zu sehen, ob auch alles so wie im Vertrag vereinbart aussieht. Außerdem wird der:die Vermieter:in noch sicherstellen wollen, dass alle Schulden deinerseits beglichen sind.

Zusammenfassend gilt: Bring ‘n bisschen Geduld mit – aber nicht zu viel. Du kannst deine Mietkaution normalerweise innerhalb von 3-6 Monaten nach Ende des Mietverhältnisses zurückerwarten. Doch Vorsicht, nach drei Jahren verfällt dein Anspruch auf die Summe. 

Ok, jetzt, da wir geklärt haben, was eine Mietkaution ist und welches Timing für die Kautionsrückzahlung gilt, lass’ uns gemeinsam einen Schritt näher an den Kern des Artikels heranwagen.

Gründe, warum dein:e Vermieter:in die Kaution nicht zurückzahlt

Wir haben es oben schon angedeutet, aber hier nochmal die Hauptgründe plus ihre Konsequenzen im Überblick:

1. Du hast noch Mietschulden/ es gibt Mietrückstände.

Du hast es kaum realisiert, aber schon wieder ist ein Monat vorbei und der Erste ist verstrichen. Erst jetzt merkst du mit einem Blick auf dein Konto, dass der Dauerauftrag für die Miete gar nicht durchgegangen ist. Dein Girokonto ist anscheinend nicht ausreichend gedeckt. Überraschung, dein:e Vermieter:in reagiert darauf weniger gechillt.

Kann natürlich jedem mal passieren; hat allerdings unschöne Konsequenzen. Sollte  sich also am Ende deines Aufenthalts in der Wohnung herausstellen, dass du eine monatliche Mietzahlungen verpasst hast, kann dein:e Vermieter:in einen Teil deiner Mietkaution einbehalten bis du deine Schulden beglichen hast. Da bleibt nur eins – los geht’s und zahlen.

2. Die Betriebskostenabrechnung ist noch nicht ‘reingekommen es könnten Nachzahlungen deinerseits anstehen.

Haben die Stadtwerke beispielsweise die aktuelle Rechnung noch nicht geschickt und der:die Vermiete:in kann annehmen, dass du noch Betriebskosten nachzahlen musst? Auch in diesem Fall kann er:sie einen Teil der Kaution einbehalten, bis die Finanzlage klar ist. Es kann sogar passieren, dass die besagte Rechnung erst Ende des Jahres beim Vermieter:in eintrudelt. Ist dies der Fall, kannst du erwarten, dass diese:r den Teil deiner Kaution wahrscheinlich länger als die durchschnittlichen 3-6 Monate einbehält – nämlich bis zum Zeitpunkt, an dem du mögliche Nachforderungen begleichst.

2. Du hast die Wohnung nicht makellos hinterlassen/ es gibt Schäden.

Stell dir vor, du manövrierst deinen Lattenrost mit ganz viel Fingerspitzengefühl ins Nebenzimmer. Leider hast du dich mit der Länge verschätzt und er knallt gegen den Türrahmen, von dem das Holz absplittert. Shit happens.

Gut, wenn man in einem solchen Szenario eine Privathaftpflichtversicherung hat, die einspringt. Ob du nun Kratzer im Holz hinterlassen, oder deinen Lieblingsmalbec auf dem Teppich des:der Vermieter:in verschüttet hast, sogenannte Mietsachschäden werden in der Regel von deinem Haftpflichtversicherer übernommen. Natürlich nur, wenn du die Beschädigung nicht absichtlich verursacht hast (und überhaupt erst haftpflichtversichert bist!). Übrigens kannst du hier herausfinden, welche zusätzlichen Versicherungen für dich als Mieter:in noch Sinn machen.

Vermieter gibt Mietkaution nicht zurück

Passiert dir ein Missgeschick beim Auszug, kannst du Folgendes erwarten: Sobald du oder alternativ deine Versicherung den Schaden übernommen hat und der Betrag bei dem:der Vermieter:in eingeht, heißt es aufatmen. Diese:r sollte dir direkt anschließend die Mietkaution zurückgeben. 

Gut zu wissen: Dasselbe gilt, solltest du in letzter Minute im ganzen Umzugsstress den Schlüssel zu deiner Mietwohnung verlieren (oder er dir geklaut werden). Auch in diesem Fall hält dir dein Versicherer (so wie Lemonade!) den Rücken frei. Er sollte die Kosten decken, um den Schlüssel sowie das Schloss zu ersetzen, woraufhin du deine Kaution erneut freudig in die Arme schließen kannst. 

Hol dir dein Haftpflichtangebot

Noch was anderes: Die gewöhnliche Abnutzung deiner Wohnung mit der Zeit wie beispielsweise ein abgewetztes Parkett vom ganzen Rumlaufen oder dunklere Flecken an der Tapete, dort wo deine Bilder aufgehängt waren, fällt in den Verantwortungsbereich deines:deiner Vermieter:in. Für diese musst nicht du aufkommen (und damit auch nicht dein Versicherer). Es kann jedoch schon mal vorkommen, dass einige Vermieter:innen versuchen,  solche Dinge gern mal auf dich als Mieter:in abzuwälzen – lass dich da also nicht übers Ohr hauen!

3. Du bist ausgezogen, ohne die nötigen ‘Schönheitsreparaturen’ durchzuführen oder hast die Wohnung nicht richtig sauber hinterlassen.

Was passiert, wenn du den Teil deines Mietvertrags ignorierst, in dem steht, dass du die Wohnung vor deinem Auszug streichen musst? Gute Frage. In diesem Fall kann dein:e Ex-Vermieter:in jemanden engagieren, der die Wohnung noch nachträglich streicht, und das Ganze mit dem Geld deiner Mietkaution finanzieren. Hier ist also Vorsicht geboten. Doch mehr als die Standard-Malerarbeiten (z.B. Wohnung weiß streichen, Dübel entfernen & Löcher schließen) kann niemand von dir erwarten, eine „Aufhübschung” der Wohnung auf deine Kosten sollte also nicht drin sein.

Dasselbe gilt, wenn du die Wohnung ‘dreckig’ hinterlässt, oder sich der Zustand der Wohnung als ‘nicht besenrein’ beschreiben lässt. Dein Vermieter:in kann im Worst-Case-Szenario in einer solchen Situation sogar eine Putzkolonne auf deine Kosten durchschleusen. 

Vermieter behält Kaution

Deshalb ist es super wichtig, dass du und dein:e Vermieter:in auf einer Wellenlänge seid, was den Übergabezustand der Wohnung angeht – und zwar noch bevor du den Mietvertrag unterschreibst.

Pro-Tipp: Laufe noch ein letztes Mal gemeinsam mit dem:der Vermieter:in durch die Wohnung, bevor du endgültig die Fliege machst. Erstellt gemeinsam ein Übergabeprotokoll, in dem ihr festhaltet, was womöglich repariert werden muss. Nimm’ hierfür am besten einen deiner Buddies mit, der im Notfall für dich aussagen kann, sollte dein Wort gegen das des:der Vermieter:in stehen. Beachte jedoch, dass ihr im Protokoll lediglich Schäden festhaltet und du nichts unterschreibst, in dem du dich verpflichtest, die Schäden auch zu beheben. Gleiches solltest du übrigens auch zu Beginn deiner Mietzeit tun, damit du nicht für Schäden verantwortlich gemacht wirst, die vor deiner Zeit entstanden sind.

Ok, du hast alles in deiner Macht Stehende getan, um die Kaution zurückzubekommen doch dein:e Vermieter:in stellt weiterhin auf stur. 

Was kannst du tun, wenn der Vermieter:in (nachdem du alle Schulden beglichen hast), die Kaution nicht zurückzahlt?

Schritt #1

Wir schlagen in einem ersten Schritt vor, den:die Vermieter:in zum Gespräch einzuladen. Ruf’ kurz durch oder schick’ eine WhatsApp (je nachdem welches Medium euch bisher zur Kommunikation gedient hat) und verabrede dich mit ihm:ihr auf ein kurzes Tête-à-tête. Es kann immer sein, dass ihr euch missverstanden habt und das Problem der Mietkaution ganz einfach in einem Gespräch zu lösen ist. Keine Lust den:die Vermieter:in persönlich zu treffen? Manchmal hilft schon ein klärendes Telefonat.

Schritt #2

Ok, leider war’s doch kein Missverständnis und euer Issue ist nicht ganz so leicht zu lösen. Wenn du dich noch immer im Recht fühlst, dann kannst du deinem:deiner Vermieter:in eine schriftliche Forderung schicken, um die Rückzahlung deiner Kaution zu verlangen. Finde hier die passende Vorlage. Stell’ sicher, dass du ein Einschreiben mit Rückschein sendest, damit du überprüfen kannst, dass er:sie deinen Brief auch bekommen hat. Erwähne im Schreiben zudem, dass du rechtliche Schritte einleitest, solltest du die Zahlung nicht in einer von dir gesetzten angemessenen Frist (normalerweise 2-4 Wochen) zurückerhalten. Außerdem solltest du nach den Gründen fragen, warum dein:e Vermieter:in überhaupt erst die Kaution einbehalten hat.

Schritt #3

Bist du mit deinem eigenen Latein am Ende, kann es Sinn machen, dich an den deutschen Mieterbund zu wenden. Sie können dich beraten und mit dir gemeinsam entscheiden, ob du eine: Anwält:in einschalten solltest, der sich mit dem Thema Mietrecht auskennt.

Wenn du Glück hast, besitzt du eventuell auch schon eine Rechtsschutzversicherung (inklusive Mietrechtsschutz). Denn rechtliche Schritte einzuleiten, kann ohne diese recht teuer für dich werden. 

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Wir hoffen, dass dich unser Artikel dabei unterstützen konnte, deine Mietkaution zurückzubekommen, oder dass wir dir alternativ ein paar neue Inputs liefern konnten, wie du die Situation am besten meistern kannst. Für Alternativvarianten, wie du deine Kaution noch hinterlegen kannst, lies hier unseren Post zum Thema Mietkautionsversicherungen. Und solltest du offene Fragen zum Thema Mieterrechte allgemein haben, dann wirf gerne einen Blick auf diesen Artikel.

Alisa Sternheim-Hirsch

Alisa Sternheim-Hirsch arbeitet als Content Strategin bei Lemonade. Sie ist die stolze Absolventin eines BAs in Psychologie und eines MAs in Organizational Behavior. Alisa schreibt über das Thema Versicherung in verschiedenen Sprachen und brennt besonders für den Bereich Verhaltensökonomie.

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