Versicherungsbeginn

Der Versicherungsbeginn ist der Tag, an dem die Laufzeit eines Versicherungsvertrags beginnt.

Team LemonadeTeam Lemonade

Der Versicherungsbeginn ist der Zeitpunkt, an dem die Laufzeit eines Versicherungsvertrags beginnt. Dabei wird zwischen drei Arten unterschieden, nämlich dem formellen, materiellen und technischen Beginn des Vertrags. 

Der Versicherungsbeginn erklärt

Mit dem Versicherungsbeginn beginnt die Laufzeit deines Versicherungsvertrags. Hierbei handelt es sich jedoch nicht um einen Termin, sondern es werden drei unterschieden: der formelle, materielle und technische Beginn.

Was ist was? Die Antwort darauf gibt’s in den folgenden Abschnitten.

Der formelle Versicherungsbeginn

Mit dem formellen Beginn tritt der Versicherungsvertrag in Kraft, was heißt, dass ab jetzt der Vertrag zwischen dir als Versicherungsnehmer:in und deinem Versicherer rechtlich bindend ist. 

Nachdem dein Versicherer deinen Versicherungsantrag innerhalb der sogenannten Bindefrist (von sechs Wochen) angenommen hat, schickt er dir deinen Versicherungsschein zu. Sowohl dein Versicherungsschutz (materieller Beginn) als auch deine erste Prämienzahlung (technischer Beginn) können vertraglich vor oder nach diesem Tag festgelegt oder auf den gleichen Tag gelegt werden. Solltest du mit deinem Versicherer keine vertragliche Vereinbarung getroffen haben, wird mit dem formellen Beginn auch deine erste Beitragszahlung fällig.

Der materielle Versicherungsbeginn

Ab diesem Tag besteht das Versicherungsverhältnis. Jetzt beginnen für deinen Versicherer die Leistungspflicht und für dich dein Versicherungsschutz. Heißt: Sollte jetzt ‘was passieren, sind du und deine Mitversicherten geschützt. 

Wenn im Versicherungsvertrag nichts anderes vereinbart wird, fällt der materielle Beginn laut Versicherungsvertragsgesetz (§10 VVG) auf 0:00 Uhr des formellen Beginns. Der materielle Beginn kann nicht vor dem formellen Beginn liegen. Warum? Logisch, weil eingetretene Schäden nur versichert werden können, wenn du als Versicherungsnehmer:in nichts von ihnen wusstest.

Beispiel:

Du warst bei Freunden zu Besuch und hast aus Versehen Rotwein auf ihrer neuen Designer-Couch verschüttet. Einen Tag später möchtest du eine Privathaftpflichtversicherung abschließen, damit du die Kosten für die Reinigung nicht selber tragen musst. Da du bereits vor Vertragsabschluss (formeller Beginn) von dem Schaden wusstest, wird dein Versicherer diese Kosten definitiv nicht übernehmen.

Der technische Versicherungsbeginn

Mit dem technischen Versicherungsbeginn startet deine Prämienzahlungspflicht.

Dieser Tag ist im Versicherungsschein angegeben. Sobald du diesen von deinem Versicherer erhältst, zahlst du deine erste Versicherungsprämie. Meistens wird dieser Tag vertraglich auf den 1. des Monats gelegt. Ab jetzt musst du als Versicherungsnehmer:in regelmäßig deine Beiträge zahlen, um im Gegenzug Versicherungsschutz zu erhalten. Oft wird vereinbart, dass an diesem Tag auch die Versicherungsperiode beginnt, die Fälligkeiten deiner Prämienzahlungen sowie Kündigungsfristen bestimmt.

Wurde vertraglich nichts anderes vereinbart, könnte das Ganze in der Praxis so aussehen:

10. Januar: Du beantragst eine Hausratversicherung

1. Februar: Ab diesem Tag soll deine Versicherung laut Antrag gelten.

3. Februar: Dein Versicherer schickt dir den Versicherungsschein.

5. Februar: Du zahlst deine erste Prämie rückwirkend ab 1. Februar.

Formeller Beginn: 3. Februar

Materieller Beginn: 3. Februar 0:00 Uhr

Technischer Beginn: 1. Februar

In diesem Fall bezahlst du als Versicherungsnehmer:in ab 1. Februar zwar schon für deinen Versicherungsschutz, erhältst ihn aber erst am 3. Februar.

Keine Panik: Für diesen Fall gibt es die erweiterte Einlösungsklausel – finde im nächsten Teil heraus, worum es sich dabei handelt.

Erweiterte Einlösungsklausel vs. strenge Einlösungsklausel

Diese Begriffe hören sich zwar etwas kompliziert an, sind aber eigentlich ganz easy zu verstehen. Wir erklären sie dir in verständlichen Worten.

Strenge oder einfach Einlösungsklausel

Wird vertraglich keine andere Regelung getroffen, greift die strenge bzw. einfache Einlösungsklausel. Hierbei beginnt der Versicherungsschutz erst, wenn der:die Versicherungsnehmer:in die erste Prämie bezahlt hat (5. Februar in unserem Beispiel).

Mit deiner ersten Beitragszahlung löst du also wortwörtlich die Versicherungspolice ein.

Erweiterte Einlösungsklausel 

Bei der erweiterten Einlösungsklausel verpflichtest du dich dazu, die erste Prämie direkt (innerhalb von zwei Wochen) nach Erhalt deines Versicherungsscheins zu bezahlen. Allerdings fallen durch diese Klausel technischer (1. Februar) und materieller Versicherungsbeginn (3. Februar) auf denselben Tag, wodurch du einen vorläufigen Versicherungsschutz erhältst. Dafür muss der Vertragsbeginn aber vertraglich in den allgemeinen Vertragsbedingungen festgelegt sein.

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